Um welche Art von Gebäude handelt es sich?
Welches ist die überwiegende Heizungsart im Gebäude? Oder: Wie groß
ist die Fläche der Wohnung? Diese und weitere Fragen müssen alle 17,5
Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer beziehungsweise
Verwalterinnen und Verwalter von Wohnraum zum Zensus 2011 im Rahmen
der Gebäude- und Wohnungszählung beantworten. Alle Angaben beziehen
sich auf den 9. Mai 2011. Die Statistischen Ämter der Länder schicken
ihnen dazu in diesen Tagen einen Fragebogen per Post zu.
Der Fragebogen der Gebäude- und Wohnungszählung lässt sich schnell
und einfach beantworten. Für jedes Gebäude werden sechs Angaben
benötigt: die Art des Gebäudes – ist es beispielsweise ein
Wohngebäude oder ein Wohnheim -, die Zahl der Wohnungen im Gebäude,
der Gebäudetyp, die Eigentumsverhältnisse, das Baujahr und die
Heizungsart.
Zu jeder Wohnung werden insgesamt neun Fragen gestellt. Hier
interessiert vor allem die Art der Wohnungsnutzung – beispielsweise
vom Eigentümer bewohnt oder vermietet -, die Wohnfläche, die Zahl der
Räume, der Wohnungstyp und die Anzahl der Personen, die in der
Wohnung leben. Für Deutschland eher überflüssig erscheint hier die
Frage, ob es in der Wohnung ein Bad und ein WC gibt. Der Hintergrund
aber ist: Dies ist ein EU-weiter Zensus, der die Situation aller
Mitgliedstaaten so genau wie möglich abbilden soll. Es kann also
sein, dass Ausstattungsmerkmale für Wohnungen erfragt werden, die in
einigen Mitgliedstaaten überwiegend als Standard angesehen werden.
Außerdem müssen im Fragebogen die Namen von bis zu zwei Personen
angegeben werden, die in der Wohnung wohnen. Diese Angabe ist
notwendig, weil die Zensusergebnisse am Ende auch Aufschluss über die
Zahl und Struktur der Haushalte geben sollen – also in welchen
Wohnungen statistisch gesehen (Quadratmeter, Zahl der Räume,
Heizungsart, Bad/Dusche) welche Haushalte (Personenzahl,
Familienverhältnisse) leben. Um solche Zusammenhänge statistisch
richtig abbilden zu können, ist am Ende des Zensusverfahrens eine
sogenannte Haushaltegenerierung erforderlich. Bei dieser werden unter
anderem die Namen der aus der Gebäude- und Wohnungszählung erfragten
Bewohner mit den im Melderegister gemeldeten Personennamen
zusammengeführt.
Die Namen und die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner sind
sogenannte Hilfsmerkmale und dienen nur der Organisation des Zensus
2011. Sie werden nicht ausgewertet und zum frühestmöglichen Zeitpunkt
gelöscht.
Der ausgefüllte Fragebogen muss postalisch an die angegebene
Rücksendeadresse gesendet werden. Alle, die Porto sparen wollen,
können seit dem 2. Mai 2011 unter www.zensus2011.de den Fragebogen
auch online ausfüllen.
Der Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung ist unter http://w
ww.zensus2011.de/fragebogen/gebaeude-und-wohnungszaehlung.html
abrufbar. Dort finden sich auch Übersetzungshilfen in Englisch,
Russisch, Türkisch, Polnisch, Italienisch und
Bosnisch/Kroatisch/Serbisch. Nähere Informationen zur
Haushaltegenerierung bieten der Artikel „Warum fragen wir nach den
Namen von Bewohnern?“ sowie der Aufsatz „Das registergestützte
Verfahren beim Zensus 2011″ unter www.zensus2011.de.
Der Zensus 2011 basiert auf einem registergestützten Verfahren –
in erster Linie werden Daten aus Verwaltungsregistern genutzt.
Ergänzend sieht das Zensusgesetz 2011 aus dem Jahre 2009 eine
Haushaltebefragung bei rund 10% der Bevölkerung, eine Gebäude- und
Wohnungszählung bei insgesamt 17,5 Millionen Eigentümern und
Eigentümerinnen sowie Befragungen in Wohnheimen und
Gemeinschaftsunterkünften vor.
Weitere Auskünfte gibt:
Thomas Riede,
Telefon: (0611) 75-2325,
www.zensus2011.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse@destatis.de