Zensus 2011: Vorbefragung der Gebäude- und Wohnungseigentümer nahezu abgeschlossen

Seit Herbst 2010 wird zur Vorbereitung der im
Rahmen des Zensus 2011 stattfindenden Gebäude- und Wohnungszählung
(GWZ) von den Statistischen Landesämtern eine Vorbefragung bei
Eigentümerinnen und Eigentümern von Gebäuden mit Wohnraum
durchgeführt. Hauptziele dieser Vorbefragung sind die Überprüfung der
bei den statistischen Landesämtern vorliegenden Adressdaten sowie
gegebenenfalls eine Korrektur der Angaben über die Eigentümerinnen
und Eigentümer. Damit soll gewährleistet werden, dass bei der zum
Stichtag 9. Mai 2011 anstehenden Haupterhebung die richtigen
Auskunftspflichtigen angeschrieben werden. Die Vorerhebung ist nun
nahezu abgeschlossen. Nach bisher vorliegenden Informationen haben
bundesweit deutlich mehr als die Hälfte der angeschriebenen
Eigentümerinnen und Eigentümer den Fragebogen beantwortet und
elektronisch oder per Post an die zuständigen Statistischen
Landesämter zurückgesandt.

Solche Rücklaufquoten liegen bei schriftlichen Erhebungen, bei
denen keine umfassende Nachfassaktion durchgeführt wird, im Rahmen
der Erwartungen. Nach den Erfahrungen der statistischen Ämter steigen
die Antwortquoten sprunghaft an, wenn ein Erinnerungs- und
Mahnverfahren zur Anwendung kommt. Dies war bei der GWZ-Vorbefragung
nur begrenzt der Fall. Aus den aktuellen Zahlen auf eine mangelnde
Teilnahmebereitschaft der Bevölkerung zu schließen, wäre daher
falsch. Die Erfahrung zeigt, dass viele Befragte die rechtzeitige
Beantwortung einfach vergessen und erst nach einer Erinnerung den
Fragebogen ausfüllen.

Mit der GWZ-Vorbefragung konnten die Statistischen Landesämter
ihre Datenbestände für die im Mai 2011 anstehende Gebäude- und
Wohnungszählung verbessern. Außerdem wurde erreicht, dass ein
Großteil der Gebäude- und Wohnungseigentümer über die GWZ informiert
wurde.

Die aktuellen Zahlen machen aber auch deutlich, dass valide
Ergebnisse eines Zensus nur erwartet werden können, wenn er mit
Auskunftspflicht durchgeführt wird und diese – so wie bei den ab dem
9. Mai startenden Zensus-Erhebungen – auch über Erinnerungs- und
Mahnverfahren durchgesetzt wird.

Die statistischen Ämter werden im Vorfeld des Erhebungsstichtages
(9. Mai 2011) ihre Öffentlichkeitsarbeit wie geplant intensivieren,
um auch auf diesem Weg die Teilnahmebereitschaft der Bevölkerung zu
erhöhen.

Weitere Auskünfte gibt:
Klaus Pötzsch,
Telefon: (0611) 75-2376,
www.zensus2011.de/kontakt

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Statistisches Bundesamt
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