Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf Bundesweite Schwerpunktprüfung in der Branche Kurier-, Express- und Paketdienstleister

Am 8. Februar 2019 überprüfte die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS) des Zolls in einer bundesweiten
Schwerpunktprüfung die Branche der Kurier-, Express- und
Paketdienstleister. Seit dem 1. Januar 2019 gilt in dieser Branche
der allgemeine Mindestlohn von 9,19 Euro je Stunde. Die Branche stand
zuletzt häufiger wegen unzulässiger Arbeitsbedingungen im
Pressefokus. Bereits in den frühen Morgenstunden waren insgesamt
2.923 Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit im Einsatz und haben 12.135
sowohl in- als auch ausländische Fahrer nach ihren
Arbeitsverhältnissen befragt. Ziel der Schwerpunktprüfung war es,
unangemessene Arbeitsbedingungen in der Branche Kurier, Express- und
Paketdienstleister aufzudecken. Deshalb wurden insbesondere die
Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz
(MiLoG), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der
unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale
Beschäftigung von Ausländern überprüft. Zudem wurde der Zoll durch
222 Beschäftigte der Finanzbehörden, Ordnungsämter und der Polizei
unterstützt. Neben den Befragungen der Arbeitnehmer zu ihren
Arbeitsverhältnissen wurden in 356 Fällen Geschäftsunterlagen der
Unternehmen überprüft. Die bisherigen Erkenntnisse führten zur
Einleitung von 25 Strafverfahren wegen Vorenthaltung von
Sozialversicherungsbeiträgen und illegaler Beschäftigung von
Ausländern. Ferner wurden 49 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen
Verstößen gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten und
ausländerrechtliche Bestimmungen eingeleitet. In 2.143 Fällen sind
weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich. Die
Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.

Die lokalen Ergebnisse erfragen Sie bitte bei den örtlichen
Behörden.

Pressekontakt:
Generalzolldirektion
Pressestelle
Klaus Salzsieder
Telefon: 0221/22255-3828
pressestelle.gzd@zoll.bund.de

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