Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung 
prüften 3.065 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle 
Schwarzarbeit am 9. Mai 2019 Großbaustellen des Baugewerbes. Dabei 
wurden insgesamt 13.468 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen 
befragt und 569 Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Im Fokus 
der Prüfungen standen die Mindestlohnregelungen nach dem 
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) 
sowie Leistungsmissbrauch und illegale Ausländerbeschäftigung. Es 
wurden 214 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten, hauptsächlich wegen
illegalen Aufenthalts, Urkundenfälschung und Ausüben einer 
unerlaubten Erwerbstätigkeit eingeleitet. Einige der angetroffenen 
Arbeitnehmer identifizierten sich mit gefälschten, osteuropäischen 
Ausweisdokumenten. Zudem wurden 80 Ordnungswidrigkeitenverfahren 
eingeleitet, die hauptsächlich die Beschäftigung ohne eine 
erforderliche Arbeitsgenehmigung und das Nichtmitführen von 
Ausweispapieren betrafen. In 2.465 Fällen sind weitere 
Sachverhaltsaufklärungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit 
erforderlich. Bereits seit dem Jahr 1996 ist das Bauhauptgewerbe von 
den Mindestlohnregelungen nach dem AEntG erfasst. Aktuell sind dort, 
je nach Lohngruppe und Bundesland, Mindestlöhne von 12,20 Euro bis 
15,20 Euro je Stunde zu zahlen. Dies gilt auch für ausländische 
Arbeitnehmer, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland zur 
grenzüberschreitenden Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen nach
Deutschland entsandt werden. Weitere Informationen finden Sie unter 
www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de und www.zoll.de.
   Die lokalen Ergebnisse erfragen Sie bitte bei den örtlichen 
Behörden.
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Klaus Salzsieder
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