Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung
prüften 3.065 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit am 9. Mai 2019 Großbaustellen des Baugewerbes. Dabei
wurden insgesamt 13.468 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen
befragt und 569 Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Im Fokus
der Prüfungen standen die Mindestlohnregelungen nach dem
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG)
sowie Leistungsmissbrauch und illegale Ausländerbeschäftigung. Es
wurden 214 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten, hauptsächlich wegen
illegalen Aufenthalts, Urkundenfälschung und Ausüben einer
unerlaubten Erwerbstätigkeit eingeleitet. Einige der angetroffenen
Arbeitnehmer identifizierten sich mit gefälschten, osteuropäischen
Ausweisdokumenten. Zudem wurden 80 Ordnungswidrigkeitenverfahren
eingeleitet, die hauptsächlich die Beschäftigung ohne eine
erforderliche Arbeitsgenehmigung und das Nichtmitführen von
Ausweispapieren betrafen. In 2.465 Fällen sind weitere
Sachverhaltsaufklärungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
erforderlich. Bereits seit dem Jahr 1996 ist das Bauhauptgewerbe von
den Mindestlohnregelungen nach dem AEntG erfasst. Aktuell sind dort,
je nach Lohngruppe und Bundesland, Mindestlöhne von 12,20 Euro bis
15,20 Euro je Stunde zu zahlen. Dies gilt auch für ausländische
Arbeitnehmer, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland zur
grenzüberschreitenden Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen nach
Deutschland entsandt werden. Weitere Informationen finden Sie unter
www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de und www.zoll.de.
Die lokalen Ergebnisse erfragen Sie bitte bei den örtlichen
Behörden.
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Klaus Salzsieder
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