Zoll zeigt bundesweit Präsenz auf Baustellen / Bundesweite Schwerpunktprüfung im Bauhauptgewerbe (FOTO)

Mehr als 2.800 Bedienstete der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)
des Zolls überprüften am 18. und 19. April in einer bundesweiten
Schwerpunktprüfung das Bauhauptgewerbe mit Schwerpunkt im Trocken-
und Montagebau. Unterstützt wurden sie dabei von 95 Bediensteten
anderer Behörden. Erste Ergebnisse liegen nun vor.

Die Einsatzkräfte haben insgesamt 13.339 Personen auf Baustellen
in ganz Deutschland nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt sowie in
638 Fällen Geschäftsunterlagen der Arbeitgeber überprüft. Geprüft
wurde insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach
dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Mindestlohngesetz, die
Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, des
unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale
Beschäftigung von Ausländern.

Die bisherigen Erkenntnisse führten unmittelbar zur Einleitung von
202 Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer. Gegenstand der Strafverfahren sind vor allem
ausländerrechtliche Verstöße sowie das Vorenthalten von
Sozialversicherungsbeiträgen. Die eingeleiteten
Ordnungswidrigkeitenverfahren betreffen hauptsächlich
sozialversicherungsrechtliche Meldepflichtverletzungen, das
Nichtmitführen von Ausweispapieren sowie die illegale
Ausländerbeschäftigung.

In rund 2.400 Fällen sind weitere Ermittlungen durch die FKS
erforderlich. Neben Hinweisen auf Mindestlohnunterschreitungen
betreffen diese auch den Verdacht auf Scheinselbstständigkeit und den
unrechtmäßigen Bezug von Arbeitslosengeld.

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Alwin Bogan
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