Zollabkommen zwischen Ukraine und der EU tritt in Kraft

Die Ukraine und die EU beginnen mit der Zusammenarbeit beim
Informationsaustausch und beim Risikomanagement, da die gemeinsame
Strategie für die Zusammenarbeit beim Zoll in Kraft tritt. Der Erste
Stellvertretende Ministerpräsident der Ukraine, Walerij
Choroschkowskyj, informierte über die Initiative zur Erschaffung
einer bilateralen Arbeitsgruppe zur Implementierung des Abkommens.

Der neue Kooperationsplan zwischen Europa und der Ukraine –
Strategischer Rahmen für die Zusammenarbeit beim Zoll – wird zur
Qualität bilateraler Handelsbeziehungen beitragen sowie zum Schutz
der Bürger beider Parteien gegen Zollbetrug. Die Strategie zeichnet
sich durch vier Eckpunkte aus: Reform der Zollkontrolle, Vorbereitung
der Erweiterung des Transitsystems, institutionelle Entwicklung und
Informationsaustausch der Zollbehörden.

Im Mai 2012 erreichten die EU und die Ukraine politische Einigung
über das Papier. Der Entwurf der Vereinbarung wurde erstmals im Juli
2011 an die EU übermittelt.

Bei der Zollzusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine für
2011-2013 gibt es drei Schwerpunkte. Der erste Schwerpunkt ist die
Erschaffung von sicheren und problemlosen Handelsbedingungen. Konkret
sollen alle Zollverfahren beschleunigt, die Zollkontrolle integriert
und die Infrastruktur an der Grenze verbessert werden.

Zum zweiten Schwerpunkt der Zollzusammenarbeit der Ukraine und
der EU gehört die Einführung effektiver Analysesysteme von
Zollvergehen. Dies soll durch den Informationsaustausch zwischen den
beiden Parteien erreicht werden. Der dritte Schwerpunkt liegt auf der
Modernisierung der Zolldienstleistungen der Ukraine, wie unter
anderem dem Kampf der Korruption, der Vereinfachung der Verfahren und
der Einführung von aktuellen Standards bei den Zolldienstleistungen.

Vor Kurzem hat die Ukraine im Rahmen ihrer Bemühungen, das
Zollsystem zu verbessern, ein fortschrittlicheres und transparenteres
System zur Mehrwertsteuerrückerstattung sowie vereinfachte
Zollverfahren eingeführt. Als Teil der ukrainischen Bemühungen
europäische und internationale Standards in das ukrainische Zollrecht
zu implementieren, verabschiedete das ukrainische Parlament im März
2012 einen neuen Zollkodex für die Ukraine.

Die Experten der EU für Zoll und Logistik waren an der
Ausformulierung des Zollkodexes beteiligt. Eine der wichtigsten
Innovationen des Abkommens ist das Recht von Entitäten ausländischer
Wirtschaftstätigkeit, dem Zollverfahren an allen Zollorganen
unterzogen werden zu können.

Der Kodex reguliert die Durchsetzung von Zeitbeschränkungen bei
der Leistungserbringung der Zollkontrolle, verbietet die
Beschlagnahmung von Waren und Fahrzeugen und nimmt den Zollbehörden
das Recht, Gerichtsurteile selbstständig auszuführen. Der neue Kodex
enthält eine umfassende Liste aller Dokumente, die dem Zoll vorgelegt
werden müssen.

Pressekontakt:
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Maria Ivanova
+380443324784 news@wnu-ukraine.com, Projektmanagerin bei Worldwide
News
Ukraine

Weitere Informationen unter:
http://