0,7 % mehr Gründungen größerer Betriebe im 1. Halbjahr 2019

Im 1. Halbjahr 2019 wurden in Deutschland rund
64 000 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf
eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) nach Auswertung der
Gewerbemeldungen weiter mitteilt, waren das 0,7 % mehr als im 1.
Halbjahr 2018.

Gründungen von Kleinunternehmen niedriger als im 1. Halbjahr 2018
Die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen lag im 1. Halbjahr 2019 mit
knapp 86 300 um 4,0 % unter dem Wert des 1. Halbjahrs 2018. Die Zahl
der Gründungen von Nebenerwerbsbetrieben hingegen stieg um 5,9 % auf
fast 138 400.

Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen stieg im 1. Halbjahr 2019
auf rund 352 200, das waren 0,9 % mehr als im 1. Halbjahr 2018.
Gewerbeanmeldungen müssen nicht nur bei Neugründung eines
Gewerbebetriebes erfolgen, sondern auch bei Betriebsübernahme (zum
Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlung (zum Beispiel
Verschmelzung oder Ausgliederung) oder Zuzug aus einem anderen
Meldebezirk.

Weniger Aufgaben von größeren Betrieben und Kleinunternehmen Knapp
51 300 Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung gaben im 1.
Halbjahr 2019 ihr Gewerbe vollständig auf. Das waren 2,8 % weniger
als im 1. Halbjahr 2018. Die Zahl der im 1. Halbjahr 2019
aufgegebenen Kleinunternehmen sank um 7,3 % auf rund 101 200.
Geringfügig auf fast 93 800 gestiegen ist dagegen die Zahl der
Aufgaben von Nebenerwerbsbetrieben (+0,6 %).

Insgesamt lag die Zahl der Gewerbeabmeldungen bei den
Gewerbeämtern mit knapp 308 800 um 2,9 % unter dem Vorjahreswert. Bei
dieser Gesamtzahl handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben,
sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder
Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in einen anderen
Meldebezirk.

Hinweise zur Definition von Betrieben mit größerer
wirtschaftlicher Bedeutung und Kleinunternehmen: Von einer größeren
wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch
eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne
Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise
aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete
beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern
die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen
beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine
Handwerkskarte besitzt.

Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen
Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen
Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das
nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt
zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der
Gründung keine Handwerkskarte.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und
Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes
unter http://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Weitere Auskünfte:
Gewerbeanzeigenstatistik,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 45 92,
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