Durch richterlichen Beschluss wurden 2015 in
Deutschland 1 136 gleichgeschlechtliche eingetragene
Lebensgemeinschaften aufgehoben. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) weiter mitteilt, waren häufiger Lebenspartnerschaften von
Frauen betroffen (bei Frauen: 610 Fälle oder 54 %, bei Männern: 526
Fälle oder 46 %).
Gegenüber dem Vorjahr hat sich damit die Zahl der Aufhebungen
geringfügig erhöht (2014: 1 120 insgesamt, davon 594 von Frauen und
526 von Männern).
Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft – kurz
Lebenspartnerschaftsgesetz – aus dem Jahr 2001 ermöglicht es zwei
Menschen gleichen Geschlechts in Deutschland durch Begründung einer
Lebensgemeinschaft ihrer Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben.
Es regelt auch, welche Voraussetzungen für die Aufhebung der
Lebenspartnerschaft gelten. Erst seit 2014, dem Jahr der Einführung
als Bundesstatistik, liegen Ergebnisse zu diesen
Lebenspartnerschaften vor.
Die vollständige Zahl der Woche (inklusive PDF-Version) sowie
weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Reinhold Zahn,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 22 42,
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