Vor dem 25.5.2018 war die Aufregung um die neue 
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) groß. Die neuen Richtlinien 
sollten allen EU-Bürgern mehr Datensouveränität ermöglichen und den 
Unternehmen einen Ordnungsrahmen geben. Gleichzeitig sollte die DSGVO
auch ein wesentlicher Baustein auf dem Weg der Digitalisierung sein. 
Doch was ist in den ersten 100 Tagen der DSGVO passiert? War die 
ganze Aufregung berechtigt?
Eine Flut von Anfragen
   Die Verwirrung um die DSGVO hat zunächst einmal dazu geführt, dass
die Aufsichtsbehörden von Anfragen geradezu überflutet wurden. Die 
Berliner Landesdatenschutzaufsichtsbehörde berichtet, dass inzwischen
täglich so viele Anfragen gestellt werden wie früher in zwei Wochen. 
Ähnlich sieht es in anderen Staaten der EU aus. So hat die irische 
Datenschutzaufsicht DPC, die für Facebook, Google, Amazon und Apple 
in der EU zuständig ist, im ersten Monat rund dreimal so viele 
Mitteilungen über Datenschutzrechtsverletzungen erhalten wie sonst in
einem Jahr. Und die Bearbeitung dieser Anfragen ist zeitaufwendig.
Die Ruhe vor dem Sturm?
   Dies ist für Unternehmen allerdings kein Grund, sich 
zurückzulehnen. Tatsache ist: Auch Abmahnmodelle müssen 
datenschutzkonform gestaltet sein und brauchen daher ihre Zeit. Zudem
fehlen Präzedenzfälle, da die Verfahren derzeit im Schnitt etwa sechs
Monate brauchen. „Im Moment kann man in gewisser Weise von einer 
Verschnaufpause sprechen, in der sich die verschiedenen Akteure 
sortieren. Eins ist aber klar: Die Aufsichtsbehörden bringen sich 
langsam, aber sicher in Stellung. Und wenn alle offenen Stellen 
besetzt und die Prozesse geprobt sind, wird die Kontrolldichte 
zunehmen“, so Oliver Siernicki, Vertriebsleiter der Deutschen 
Datenschutz Consult aus Hamburg, eines Unternehmens, das sich auf die
Betreuung kleiner und mittlerer Unternehmen spezialisiert hat.
   Dabei hat es bereits Abmahnungen gegeben, die Unternehmen 
aufhorchen lassen sollten. Bis zu 12.500 Euro Entschädigung wurden 
darin für die Verletzung des Rechts auf Datenhoheit und die 
informationelle Selbstbestimmung für jeden Einzelfall gefordert. Bei 
Auskunftsverfahren ist die Spanne viel breiter; so hat etwa das 
Oberlandesgericht Köln in einem Beschluss vom 5. 2. 2018 den 
Streitwert für das Auskunftsverfahren auf gerade mal 500 Euro 
festgesetzt, während die OLGs München und Frankfurt zuvor bei der 
Schufa AG Verfahren um Auskunftsansprüche auch schon mit 10.000 Euro 
bewertet haben.
DSGVO bietet Chancen
   Doch die DSGVO ist nicht bloß ein Schreckgespenst; sie bietet 
Unternehmen auch eine echte Chance, sich für die Zukunft fit zu 
machen. Denn klar ist: In Zukunft wird kein Geschäftsmodell mehr ohne
personenbezogene Daten und die Geschäftsdatenverarbeitung auskommen 
können. Gleichzeitig zeigen die zahlreichen Cyber-Angriffe der 
vergangenen Jahre, wie verwundbar die stetig digitaler werdende 
Gesellschaft an dieser Stelle ist und wie wenige Antworten sie auf 
diese Bedrohungen hat. Siernicki nennt ein Beispiel: „Schon jedes 
zweite Unternehmen in Deutschland war schon einmal Opfer von 
Datenklau, digitaler Spionage oder Sabotage. Und trotzdem verfügt nur
etwa die Hälfte aller Unternehmen über ein Notfall-Management für 
diesen Fall.“
   Die Arbeit mit personenbezogenen Daten oder die 
Geschäftsdatenverarbeitung wird in Zukunft zu jedem Geschäftsmodell 
gehören – zu dieser Einsicht sind bislang nur wenige Unternehmen 
gelangt. Wer sich aber dafür rüstet, ist nicht nur sicher, sondern 
erhält auch eine echte Chance, sich auf eine digitale Wirtschaft 
einzustellen, in der jedes Geschäftsmodell digital funktioniert.
   Nicht zuletzt können Unternehmen im Zuge der Implementierung eines
Datenschutz-Management-Systems lernen, die Ressource Daten sinnvoll 
einzusetzen und zu schützen. Davon profitiert auch das Management der
nicht personenbezogenen Daten. Wer das Thema Datenschutz früh und 
entschieden anpackt und den Sicherheitsaspekt bereits bei der 
Entwicklung neuer Produkte, Services und Technologien berücksichtigt,
erarbeitet sich somit auch einen Wettbewerbsvorteil und ist auf 
Herausforderungen bestens vorbereitet, ganz nach dem Motto: 
Sicherheit ist nicht alles, aber ohne Sicherheit ist alles nichts.
Pressekontakt:
Oliver  Siernicki
Deutsche Datenschutz Consult
Stresemannstr. 29
22769 Hamburg
Tel.: 040/228 6070 403
E-Mail: oliver.siernicki@ddsc.de
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