Die Zusammenarbeit des Aufsichtsrats mit dem
Abschlussprüfer hat sich weiter verbessert und zu einem effizienten
Miteinander entwickelt. Zu dieser Einschätzung kommt die 17.
Panel-Befragung der Zeitschrift „Der Aufsichtsrat“ in Zusammenarbeit
mit dem Prüfungs- und Beratungsunternehmen Deloitte.
„Die Ergebnisse machen deutlich, dass der Abschlussprüfer aus
Sicht der Aufsichtsräte inzwischen als wesentlicher Sparringspartner
für eine gute Corporate Governance wahrgenommen wird“, so Dr. Arno
Probst, Partner bei Deloitte.
Bereits seit 2007 wird von der Zeitschrift „Der Aufsichtsrat“
kontinuierlich ein Meinungsbild unter Aufsichtsräten zu aktuellen
Themen ermittelt. Für die 17. Panel-Befragung wurden 60 Teilnehmer,
die durch Mehrfachmandate insgesamt 201 Gesellschaften vertraten, zur
Zusammenarbeit des Aufsichtsrats mit dem Abschlussprüfer befragt. 22
der repräsentierten Gesellschaften sind im Prime Standard gelistet (6
DAX, 8 MDAX, 4 SDAX und 4 weitere).
Konstruktiver Austausch mit dem Abschlussprüfer
Im Durchschnitt sind die Befragten mit der aktuellen
Zusammenarbeit zufrieden bis sehr zufrieden. In den letzten zehn
Jahren hat sich sowohl die Professionalität der Wirtschaftsprüfer als
auch die Kommunikation weiter verbessert. Es wird jedoch auch
Verbesserungspotenzial gesehen: So wurde der Wunsch geäußert, dass
der Abschlussprüfer intensiver und kritischer zu Risiken Stellung
nimmt. Außerdem besteht Bedarf an zusätzlichen Informationsrunden und
Diskussionen sowie offensiveren, unterjährigen und initiativen
Informationen.
„Die Panelteilnehmer zeigen sich überzeugt davon, dass der
Abschlussprüfer und seine Kompetenzen die Überwachungsleistung der
Aufsichtsräte effizienter und effektiver machen“, kommentiert Prof.
Dr. Dr. Manuel R. Theisen, geschäftsführender Herausgeber von „Der
Aufsichtsrat“, die Ergebnisse.
Ambivalenz in Bezug auf externe Rotation und doppelte
Wahlvorschläge Im Juni 2016 traten neue Regeln in Kraft, die die
Qualität der Abschlussprüfung verbessern sollen. Zum einen wurde eine
externe Rotation des Prüfers eingeführt, zum anderen müssen der
Hauptversammlung zwingend zwei Wirtschaftsprüfer-/
Wirtschaftsprüfungsgesellschafts-Kandidaten vorgeschlagen werden.
Über zwei Fünftel (42,4%) lehnen beide Neuregelungen ab, ein Drittel
(32,2%) begrüßt nur die „externe Rotation“ und nur ein knappes
Viertel (23,7%) sieht beide Ansätze als zielführend an.
Vergabe von Nichtprüfungsleistungen wird sensibler gehandhabt Etwa
zwei Drittel der Befragten (66,7%) vergeben Nichtprüfungsleistungen
an den Abschlussprüfer. Hier steht die Beratung zu Steuer- und
Bewertungsfragen im Vordergrund. Die Befragten erwähnten
ausdrücklich, dass die Vergabe dieser Leistungen restriktiv
gehandhabt wird. Dies zeigt eine zunehmende Sensibilisierung für das
Thema.
Ja zum Kodex, aber auch zu seiner Anpassung
Abschließend wurde traditionell die Einschätzung zu aktuellen
Corporate Governance-Themen abgefragt. In diesem Jahr wurde die
Überarbeitung des Deutschen Corporate Governance Kodex und seine
stärkere Ausrichtung an der internationalen „best practice of good
corporate governance“ thematisiert. Die Teilnehmer des Panels
sprechen sich mit deutlicher Mehrheit (83,9%) für die Verschlankung
des Kodex aus, während nur gut zwei Fünftel (42,6%) die
Internationalisierung des Kodex begrüßen. Mit über 96% sprechen sich
die Teilnehmer jedenfalls für eine Beibehaltung des Kodex aus.
„Die Ergebnisse zeigen, dass von den meisten Befragten eine
deutlich verbesserte Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer und ein
effizientes Miteinander erfahren wird. Außerdem spricht vieles dafür,
dass die intensivere Auseinandersetzung der Aufsichtsräte mit Fragen
der Rechnungslegung, Abschlussprüfung und -überwachung als ein
wichtiger Baustein für eine gute Corporate Governance gesehen wird“,
bilanziert Dr. Arno Probst.
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der 17. Panel-Befragung
erhalten Sie auf Anfrage unter ar.redaktion@fachmedien.de
Der Aufsichtsrat – Unabhängige Fachinformationen für
Aufsichtsräte, Beiräte und Verwaltungsräte Die Fachzeitschrift „Der
Aufsichtsrat“ zeigt, worauf es bei der Überwachung von Unternehmen
ankommt. Sie liefert monatlich betriebswirtschaftliche und
juristische Fachinformationen zu den wichtigsten Themen: Rechte und
Pflichten der Mandatsträger, Organisation der Aufsichtsratstätigkeit,
Haftungsrisiken und Haftungsvermeidung, professionelle
Aufsichtsratsbesetzung sowie Effizienz des Aufsichtsrats.
Print-Abonnenten von „Der Aufsichtsrat“ haben kostenfreien Zugriff
auf die Aufsichtsrat-App und das umfangreiche Online-Archiv mit allen
Artikeln ab 2004. www.aufsichtsrat.de
Pressekontakt:
Kerstin Jaumann
Verlagsgruppe Handelsblatt
Tel.: 0211 887-1015
E-Mail: pressestelle@vhb.de
Original-Content von: Handelsblatt Fachmedien, übermittelt durch news aktuell