Im Jahr 2018 wurden knapp 122 700 Betriebe
gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere
wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) nach Auswertung der Gewerbemeldungen weiter
mitteilt, waren das 2,2 % weniger als im Jahr 2017.
Die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen lag im Jahr 2018 mit
fast 169 100 um 3,4 % unter dem Vorjahreswert. Dagegen stieg die Zahl
der Gründungen von Nebenerwerbsbetrieben leicht um 0,6 % auf rund 250
700.
Insgesamt verringerte sich die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen
im Jahr 2018 auf rund 668 700, das waren 1,2 % weniger als im Jahr
2017. Gewerbeanmeldungen müssen nicht nur bei Neugründung eines
Gewerbebetriebes erfolgen, sondern auch bei Betriebsübernahme (zum
Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlung (zum Beispiel
Verschmelzung oder Ausgliederung) oder Zuzug aus einem anderen
Meldebezirk.
Rund 102 600 Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung
gaben im Jahr 2018 ihr Gewerbe vollständig auf. Das waren 1,7 %
weniger als im Jahr 2017. Die Zahl der im Jahr 2018 aufgegebenen
Kleinunternehmen sank um 2,6 % auf knapp 217 400. Gestiegen ist
dagegen die Zahl der Aufgaben von Nebenerwerbsbetrieben, und zwar um
4,2 % auf rund 192 800.
Insgesamt lag die Zahl der Gewerbeabmeldungen bei den
Gewerbeämtern mit rund 636 200 um 0,2 % unter dem Vorjahreswert. Bei
dieser Gesamtzahl handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben,
sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder
Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in einen anderen
Meldebezirk.
Hinweise zur Definition von Betrieben mit größerer
wirtschaftlicher Bedeutung und Kleinunternehmen: Von einer größeren
wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch
eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne
Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise
aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete
beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern
die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen
beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine
Handwerkskarte besitzt.
Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen
Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen
Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das
nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt
zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der
Gründung keine Handwerkskarte.
Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de zu finden.
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Gewerbeanzeigenstatistik,
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