20 Jahre Kommunalverfassung in den neuen Laendern – Staerkung der Demokratie vor Ort

Anlaesslich des 20. Jahrestages der Verabschiedung der Kommunalverfassung durch die Volkskammer erklaeren der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Bernd Scheelen und der stellvertretende kommunalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Hans-Joachim Hacker:

Die Verabschiedung einer demokratischen Kommunalverfassung, das „Gesetz ueber die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landreise der DDR“ am 17. Mai 1990, hatte historische Bedeutung.
Volkskammermitglieder und viele an der Erarbeitung beteiligte Buergergruppen – aber auch aus den alten Bundeslaendern beteiligte Experten – bewerteten damals wie heute das Gesetz als „Kernstueck“ der begonnenen Verwaltungsreform. Daneben war es ein „den deutschen Einigungsprozess befoerderndes Element“.

Mit dem Gesetz wurde eine wesentliche Grundlage des bis 1989 herrschenden DDR-Staates, die bis dahin zentralistische, buerokratische und dem Willen der SED-Regierung unterworfene Fuehrung des Landes, aufgehoben. Fuer die Kommunen bedeutete
dies: sie erhielten das ihnen im Zuge der Aufloesung der fuenf Ost-Laender 1952 genommene Selbstverwaltungsrecht zurueck. Dies schuf neues Selbstbewusstsein auch bei den Buergerinnen und Buergern.

Kernstueck des Gesetzes ueber die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise der DDR war die eigenverantwortliche Finanzplanung, Haushalts- und Wirtschaftsfuehrung. Dafuer konnten nun auch Gemeindesteuern, Abgaben sowie Gebuehren erhoben werden. Daneben wurde erstmalig eine Buergerbeteiligung eingefuehrt. Die Kommunen der Neunen Laender haben Ihre Moeglichkeiten, wie schwierige 20 jaehrige Aufbauarbeit umfassend wahrgenommen. Angesichts gesunkener Steuereinnahmen seit 2009 und weiterer Belastung durch das so genannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz der Bundesregierung bis 2014 um rund 1,1 Milliarden Euro sollte sich die Gemeindefinanzkommission unter Bundesfinanzminister Schaeuble ehrlich fragen: Welche Massnahmen dienen dazu, die vor 20 Jahren errungene kommunale Selbstverwaltung zu staerken, anstatt sie auf kaltem Wege, zum Beispiel durch die Abschaffung der Gewerbesteuer, wieder „einzufrieren“.

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