2015: Höchststände bei Zuwanderung und Wanderungsüberschuss in Deutschland

Im Jahr 2015 war die Zuwanderung nach
Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen
Bundesamtes (Destatis) so hoch wie nie zuvor. Im Berichtsjahr sind
insgesamt 2 137 000 Personen nach Deutschland zugezogen. Das waren
672 000 Zuzüge mehr als im Jahr 2014 (+ 46 %). Insgesamt 998 000
Personen zogen im Jahr 2015 aus Deutschland fort, 83 000 mehr als im
Vorjahr (+ 9 %). Damit ergibt sich mit einem Wanderungsüberschuss von
1 139 000 Personen aus der Bilanzierung der Zu- und Fortzüge über die
Grenzen Deutschlands ein neuer Höchststand seit Bestehen der
Bundesrepublik.

Der Anstieg der Zuzüge nach Deutschland im Jahr 2015 ist auf die
stärkere Zuwanderung ausländischer Personen zurückzuführen: Von den
insgesamt 2 137 000 Zuwandernden hatten 2 016 000 einen ausländischen
Pass, das waren 674 000 (+ 50 %) mehr als im Jahr 2014. Dagegen ist
die Zahl der Zuzüge von Deutschen – dazu zählen Spätaussiedlerinnen
und Spätaussiedler sowie aus dem Ausland zurückgekehrte Deutsche –
mit rund 121 000 Personen gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant
geblieben. Von den 998 000 Abgewanderten aus Deutschland im Jahr 2015
waren 859 000 ausländische Personen (+ 94 000) und 138 000 Deutsche
(- 10 000). Im Saldo aus Zu- und Fortzügen ergibt sich daraus ein
Wanderungsüberschuss ausländischer Personen von rund 1 157 000
Personen (2014: + 577 000) und ein Wanderungsverlust deutscher
Bundesbürgerinnen und -bürger von 18 000 Personen (2014: – 26 000).
Damit werden die vorläufigen Ergebnisse der Schnellschätzung vom 21.
März 2016 für die Wanderungen ausländischer Personen im Wesentlichen
bestätigt.

Rund 45 % der Zugewanderten waren Personen mit der
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU),
13 % besaßen Staatsangehörigkeiten aus anderen europäischen Ländern,
30 % hatten die Staatsangehörigkeit eines asiatischen Staates und 5 %
die Staatsangehörigkeit eines afrikanischen Staates. Beim
Wanderungs-überschuss untergliedert nach der Staatsangehörigkeit
ergibt sich ein etwas anderes Bild: Den größten Anteil hatten hier
mit 47 % Bürgerinnen und Bürger asiatischer Staaten. Für
EU-Bürgerinnen und Bürger ergab sich ein Anteil von 27 %, für
Bürgerinnen und Bürger aus anderen europäischen Ländern ein Anteil
von 11 % sowie für Personen eines afrikanischen Staates ein Anteil
von 7 %. Die Unterschiede zwischen Zuwanderung und
Wanderungsüberschuss entstehen dadurch, dass der hohen Zahl von
Zuzügen aus der EU wie in den vergangenen Jahren eine ebenfalls hohe
Zahl von Fortzügen gegenüber steht.

Der Wanderungsüberschuss Asiens stieg vor allem für Personen mit
Staatsangehörigkeit aus Syrien (von 66 000 auf 298 000), Afghanistan
(von 11 000 auf 80 000), Irak (von 4 000 auf 60 000) und Pakistan
(von 7 000 auf 20 000). Aus Europa gab es eine Zunahme vor allem für
Personen mit Staatsangehörigkeit aus Albanien (von 12 000 auf 47 000)
sowie in der EU aus Rumänien (von 80 000 auf 92 000), Kroatien (von
25 000 auf 40 000) und Bulgarien (von 35 000 auf 40 000). Zeitgleich
ging der Wanderungsüberschuss für Personen mit Staatsangehörigkeit
aus Serbien von 15 000 auf 7 000 zurück.

Alle Bundesländer hatten eine positive Wanderungsbilanz mit dem
Ausland. Allerdings entfielen knapp drei Viertel der Zuwanderung
ausländischer Personen auf insgesamt nur fünf Bundesländer: Der
Wanderungsüberschuss war besonders hoch in Nordrhein-Westfalen (277
000 Personen), Baden-Württemberg (173 000 Personen), Bayern (169 000
Personen), Niedersachsen (115 000 Personen) sowie Hessen (95 000
Personen).

Auch wenn die Wanderungsstatistik keine Angabe zum
Aufenthaltsstatus liefert, lässt die Staatsangehörigkeit der
Migrantinnen und Migranten darauf schließen, dass die Zuwanderung von
Schutzsuchenden einen großen Anteil am Anstieg der Zuwanderung im
Jahr 2015 hatte. Parallel dazu setzte sich der in den Vorjahren
stetige Anstieg der Zuwanderung der neuen EU-Mitglieder weiter fort.

In der Wanderungsstatistik werden Zuzüge und Fortzüge von Personen
dargestellt, die nach den melderechtlichen Regelungen bei den
zuständigen Meldebehörden an- beziehungsweise abgemeldet werden.
Schutzsuchende sind meldepflichtig und demnach grundsätzlich in den
Wanderungszahlen enthalten. 2015 dürfte es jedoch eine Untererfassung
dieser Personengruppe gegeben haben, die nicht quantifiziert werden
kann. Es ist davon auszugehen, dass eine zeitnahe Erfassung aller
Schutzsuchenden durch die Meldebehörden nicht möglich war. Wegen
Fehlbuchungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Verteilung der
Schutzsuchenden innerhalb Deutschlands können auch Doppelerfassungen
vorgekommen sein.

Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) sowie
weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.

Weitere Auskünfte gibt:

Martin Conrad, Telefon: +49 (0) 611 / 75 23 58,
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