Im Jahr 2017 schlossen Staatsanwaltschaften in
Deutschland insgesamt 4,9 Millionen Ermittlungsverfahren ab. Das
waren 6,2 % weniger als im Jahr 2016 (5,2 Millionen Verfahren). Auch
die Zahl der Neuzugänge an Ermittlungsverfahren ging zurück (-6,2 %).
Rund ein Drittel (33,8 %) aller erledigten Verfahren im Jahr 2017
bezogen sich auf Eigentums- und Vermögensdelikte. Darauf folgten
Straßenverkehrsdelikte mit 17,8 % sowie Straftaten gegen das Leben
und die körperliche Unversehrtheit mit 9,4 %. Aufenthaltsbezogene
Delikte waren im Jahr 2017 in 4,3 % aller Verfahren Gegenstand der
Ermittlung, während der Anteil im Vorjahr 8,5 % betragen hatte. Dass
die Zahl der Ermittlungsverfahren insgesamt abnimmt, ist
hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die Zahl der Verfahren mit
aufenthaltsbezogenen Delikten gesunken ist. Die Statistik erfasst als
aufenthaltsbezogene Delikte die Einschleusung von Ausländerinnen und
Ausländern sowie Straftaten nach dem Aufenthalts-, dem
Asylverfahrensgesetz sowie dem Freizügigkeitsgesetz/EU. Polizei und
Staatsanwaltschaften sind gesetzlich verpflichtet, in Verdachtsfällen
auf fehlende oder ungültige Aufenthaltstitel zu ermitteln.
Staatsanwaltschaften in Deutschland sind für die Verfolgung von
Straftaten und die Leitung der entsprechenden Ermittlungen zuständig.
Wenn die Ermittlungen zu hinreichendem Tatverdacht führen, erheben
Staatsanwaltschaften Anklage beim zuständigen Gericht und vertreten
im Fall einer gerichtlichen Hauptverhandlung die Anklage.
Über Umfang und Struktur staatsanwaltschaftlicher
Ermittlungsverfahren in Deutschland informiert jährlich die
Staatsanwaltschaftsstatistik. Die häufigste Erledigungsart über alle
Einzelfallentscheidungen hinweg war im Jahr 2017 nicht die Anklage,
sondern wie in den Vorjahren die Verfahrenseinstellung. So machten
Einstellungen mit Auflage (3,5 %), Einstellungen ohne Auflage (26,0
%) und Einstellungen mangels Tatverdacht (27,5 %) oder
Schuldunfähigkeit (0,2 %) zusammen 57,2 % aller
staatsanwaltschaftlichen Verfahrenserledigungen aus. 20,2 % der
Verfahren endeten mit Anklage beziehungsweise Strafbefehlsantrag und
22,6 % auf andere Art (zum Beispiel Abgabe an eine andere
Staatsanwaltschaft).
Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
Weitere Auskünfte:
Rechtspflege,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 41 14,
www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: presse@destatis.de
Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell