7 % der Bevölkerung in Deutschland leben in überbelegten Wohnungen, EU-weit 17 %

7 % der Bevölkerung in Deutschland lebten 2011
in einer überbelegten Wohnung. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) mitteilt, verfügten vor allem Personen mit geringem
Einkommen über zu wenige Räume in ihrer Wohnung: Die
Überbelegungsquote lag unter armutsgefährdeten Personen mit 20 % fünf
Mal höher als unter Nicht-Armutsgefährdeten (4 %).

Als überbelegt gilt eine Unterkunft, wenn sie bestimmten
Mindestanforderungen nicht genügt. So sollte unter anderem jeder
Person ab 18 Jahren beziehungsweise jedem Paar jeweils ein eigener
Raum zur Verfügung stehen. Kinder unter 12 Jahren dürfen höchstens zu
zweit in einem Raum untergebracht sein (genaue Definition siehe
Anhang).

Der EU-weite Vergleich auf Basis von Eurostat-Daten zeigt, dass
beengte Wohnverhältnisse vor allem in den östlichen EU-Ländern
verbreitet sind. So lebten 2011 in Rumänien 54 % der Bevölkerung in
einer überbelegten Wohnung. Auch in Bulgarien, Polen, Ungarn,
Kroatien und Lettland betrug der Anteil jeweils über 40 %. In einigen
Nachbarländern Deutschlands lagen die Überbelegungsquoten ebenfalls
höher als hierzulande, so zum Beispiel in Frankreich (8 %) und
Österreich (12 %). Am seltensten betroffen war die Bevölkerung in den
Niederlanden mit weniger als 2 %. Der Durchschnitt der 28 EU-Staaten
lag bei 17 %.

Die Ergebnisse stammen aus der europaweiten Erhebung EU-SILC 2011.
Weitere Daten zu Einkommen und Lebensbedingungen in den EU-Staaten
sind in der Eurostat Datenbank abrufbar.

Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) sowie
weitere Zusatzinformationen und -funktionen, ist im Internet-Angebot
des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/presseaktuell zu
finden.

Weitere Auskünfte gibt:

Johanna Mischke, Telefon: (0611) 75-9415, www.destatis.de/kontakt

Erläuterungen

Überbelegung trifft zu, wenn ein Haushalt folgende Kriterien nicht
erfüllt: Ein Gemeinschaftsraum, ein eigener Raum pro Person ab 18
Jahren beziehungsweise pro Paar, ein Raum für zwei Kinder desselben
Geschlechts zwischen 12 und 17 Jahren beziehungsweise ein Raum pro
Kind zwischen 12 und 17 Jahren, wenn das Geschlecht unterschiedlich
ist, ein Raum für zwei Kinder unter 12 Jahren.

Als armutsgefährdet gilt, wem inklusive staatlicher
Sozialleistungen weniger als 60 % des mittleren Einkommens der
Gesamtbevölkerung zur Verfügung stehen. Berechnungsgrundlage ist das
Haushaltsnettoeinkommen des Vorjahres (hier: 2010) einschließlich
sozialer Transferzahlungen des Staates, das in ein
bedarfsgewichtetes, personenbezogenes Einkommen umgerechnet wird
(sogenanntes Nettoäquivalenzeinkommen). Der Schwellenwert für
Armutsgefährdung liegt nach der EU-Definition bei 60 % des Medians
des Nettoäquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung. Im
Einkommensjahr 2010 waren das für eine alleinstehende Person 11 426
Euro im Jahr (952 Euro im Monat).

Die Hochrechnung von EU-SILC basiert noch auf den Ergebnissen der
Bevölkerungsfortschreibung auf Grundlage der Volkszählung von 1987
(im Westen) beziehungsweise den Daten des zentralen
Einwohnerregisters der ehemaligen DDR vom 3. Oktober 1990 (im Osten).

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse@destatis.de

Weitere Informationen unter:
http://