Der 78. Bayerische Ärztetag (BÄT) fasste am 
zweiten Tag der Arbeitssitzung in München unter anderem Beschlüsse 
zum Impfen, zur psychischen Gesundheit von Ärztinnen und Ärzten und 
zur Reisekostenordnung.
Impfen
   Der 78. BÄT forderte die gesetzlichen Krankenkassen und privaten 
Krankenversicherungen (GKV und PKV) sowie die zuständigen Gremien der
ärztlichen Selbstverwaltung und die Politik auf, kurzfristig die 
Rahmenbedingungen für eine jährliche honorierte ärztliche Beratung 
zum Impfstatus zu schaffen. Diese „ergebnisoffene 
Impfberatungsziffer“ müsse ausreichend honoriert und dürfe in diesem 
Fall nicht direkt an eine Impfleistung gekoppelt sein, so der 
Beschlusstext. Die Delegierten forderten darüber hinaus die rasche 
Einführung und Förderung einer evidenzbasierten Impfsoftware als 
„Decision-Support-System“ und mit einem entsprechenden 
individualisierten Recall-System. Parallel dazu müssten die 
Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, für die Patienten einen 
kostenlosen elektronischen Impfpass, der an die Impfpraxis gebunden 
und mit einem individuellen Erinnerungssystem verbunden ist, 
kurzfristig etablieren zu können.
Psychische Gesundheit von Ärztinnen und Ärzten
   Das neue Genfer Gelöbnis verpflichtet Ärztinnen und Ärzte zur 
Wahrung ihrer eigenen Gesundheit. Dazu gehöre auch die psychische 
Gesundheit. Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) unterstützt im 
Sinne eines salutogenetischen Ansatzes ihre Mitglieder durch den 
Aufbau eines Netzwerkes zur psychosozialen Unterstützung. In 
Zusammenarbeit mit dem Verein Psychosoziale Kompetenz und 
Unterstützung in der Akut-medizin(PSU-Akut)soll ein bayernweites 
System zur psychosozialen Unterstützung in traumatisierenden 
Situationen für Ärztinnen und Ärzte in allen Tätigkeitsbereichen 
geschaffen werden. Dazu zähle insbesondere die Ausbildung der dafür 
notwendigen Peers, die Erarbeitung und Implementierung von 
Einsatzkonzepten, die systematische Weiterentwicklung von 
Betreuungsstrukturen und Schutzmaßnahmen sowie die kontinuierliche 
Evaluation dieser Aktivitäten. Hierüber soll jährlich dem BÄT 
berichtet werden.
Reisekostenordnung
   Die Delegierten beschlossen eine Änderung der Reisekostenordnung: 
Für jeden zurückgelegten Kilometer werden in Zukunft nur noch 0,40 
Euro statt bisher 0,70 Euro, unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel,
erstattet. Hierbei soll das ökologisch günstigste Verkehrsmittel 
gewählt werden. Die Delegierten wollten damit ein Zeichen in der 
Diskussion um den fortschreitenden Klimawandel setzen. 
Funktionsträger und Delegierte der BLÄK sollen für Reisen im Auftrag 
der BLÄK grundsätzlich das Verkehrsmittel wählen, das die Umwelt am 
wenigsten belastet.
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