91% der Gründer aus der Arbeitslosigkeit lehnen professionelle Beratung ab und riskieren so die Insolvenz

Görlitz, 15. Juni 2010 (sg) – Mit dem Gründercoaching Deutschland der KfW Mittelstandbank wird den Unternehmensgründern ein passgenaues Förderprogramm bereitgestellt, bei dem bis zu 100% der Beratungskosten mit einem Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert werden. 100% Zuschuss zu den Beratungskosten können dabei nur Gründer bekommen, die aus der Arbeitslosigkeit gründen, da hier die ARGE den Eigenanteil übernimmt. „Für alle anderen Gründer gibt es die hohe Förderquote von 90%, die bei Förderprogrammen die absolute Spitze bedeutet“, so Andreas Schilling. Diesen Trend zur Nicht-Beratung von Existenzgründern in Deutschland, die trotz der vielen Vorteile lieber auf ihr eigenes Urteil vertrauen und professionelle Beratung ablehnen, bestätigen auch andere Studien. Laut einem Kurzbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung nutzt bspw. nur jeder Dritte eine gewerbliche Beratung und nur jeder Vierte kostenlose Angebote meist öffentlicher Träger. Auch die Zahlen der KfW Mittelstandsbank bestätigen diese Entwicklung. Sie erwartet für 2010 mehr als 35.000 Anträge für das Gründercoaching Deutschland zur Bezuschussung von Beraterleistungen. Erstaunlich ist jedoch, dass bisher davon nur 9,3 Prozent auf Gründer entfallen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Unternehmen gründen. Im Vorjahr 2009 wurden 22.400 Gründercoachings abgewickelt, davon entfielen noch ca. 20.000 auf Gründungen aus der Arbeitslosigkeit.

Die Gründe, warum so wenig Hilfe in Anspruch genommen wird, sind vielschichtig. Zum einen liegt es schlichtweg am Informationsmangel der Gründer. Viele wissen nicht Bescheid, welche Fördermöglichkeiten bestehen und denken, dass sie sich einen Unternehmensberater sowieso nicht leisten können. Das Infoportal www.foerder-abc.de hilft Gründern, sich hier einen Überblick zu verschaffen. Ein weiteres Problem liegt in der ungleichen Behandlung von Gründern, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen wie den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit erhalten. „Diejenigen, die den Sprung in die Selbständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus wagen, aber keinen Gründungszuschuss erhalten, werden auch noch ?bestraft“, indem sie weniger Zuschuss für Beratungsleistungen bekommen“, berichtet Unternehmensberater Helmut Boor aus Rheinland-Pfalz aus der Beratungspraxis. „Hierbei handelt es sich um eine Ungleichbehandlung der Arbeitslosen. Hier bestünde seitens der Politik noch massiver Änderungsbedarf.“

Informationen über foerder-abc.de und seine Leistungen unter www.foerder-abc.de oder telefonisch unter +49(0)3581.64 90 454

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