Aachen Münchener Lebensversicherung: Diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei setzt sich erneut durch!

Aachen Münchener Lebensversicherung: Diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei setzt sich erneut durch!
 

Verwandeln auch Sie Ihre unprofitable Lebens- oder Rentenversicherung durch einen Widerspruch in bares Geld.

Überlassen Sie dabei einem spezialisierten Anwalt die Korrespondenz mit dem Versicherer und profitieren Sie so schnell und sicher von dem „Widerspruchsjoker“.

Genau das tat auch der von diesen Rechtsanwälten vertretene Mandant. Er hatte im Jahr 2006 eine Lebensversicherung bei der Aachen Münchener mit dem Gedanken abgeschlossen, etwas Gutes für seine Altersvorsorge zu tun. Tatsächlich wies die Versicherung dann jedoch nur dürftige Renditen aus und verschlang zudem noch enorme Abschluss- und Verwaltungskosten.

Der Mandant nutzte den „Widerspruchsjoker“ und erklärte durch diese Rechtsanwälte den Widerspruch. Der Versicherer zahlte daraufhin sämtliche Versicherungsbeiträge zurück. Zusätzlich zahlte er noch den mit den Beiträgen erwirtschafteten Gewinn aus, was in diesem Fall nochmals mehr als 60 % der Beitragssumme als Mehrwert bedeutete.

Mandant erhält zusätzlich 60 % der Beitragssumme als Mehrwert!

Versicherer können heute vielfach nicht mehr die anfangs prognostizierten Renditen erwirtschaften. In Fachkreisen befürchtet man sogar einen Crash der ganzen Versicherungsbranche.

Vor diesem Hintergrund sollten Versicherungsnehmer jetzt noch die Gunst der Stunde nutzen und sich mit einem finanziellen Maximum von ihrer unprofitablen Lebens- oder Rentenversicherung trennen.

Rückkaufswert:

bezeichnet den Betrag, den ein Versicherer bei Kündigung an den Versicherungsnehmer zurückzahlt. Der Versicherer bringt hierbei seine Abschluss- und Verwaltungskosten in Abzug, sodass der Kunde dabei oftmals weniger erhält, als er einbezahlt hat.

Stellungnahme der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei:

Unsere Erfahrung zeigt, dass Versicherungsnehmer mit anwaltlicher Hilfe vielfach bereits im außergerichtlichen Bereich zu ihrem Ziel kommen. Sollte dennoch einmal ein gerichtliches Verfahren notwendig werden, stehen wir Ihnen mit unserem fachlichen Know-How zur Seite.

Praxistipp der Rechtsanwälte:

Dieser Fall zeigt erneut, dass es sich lohnt seine alten Unterlagen in die Hand zu nehmen und sich von einem Experten beraten zu lassen. Durch die Hinzuziehung eines Fachmanns ersparen Sie sich als Versicherungsnehmer viel Zeit und Ärger. In vielen Fällen kann der Fachmann auch ein wesentlich höheres Ergebnis erzielen als der Laie.

• Wenn auch Sie über eine Lebens- oder Rentenversicherung aus dem betreffenden Zeitraum verfügen, reichen Sie als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung Ihre Unterlagen einfach zur kostenfreien Prüfung durch die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte bei uns ein.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: https://lebensversicherungblog.wordpress.com http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Nachrichten seit 1998 für aktiven Verbraucherschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Verbraucherschutz betrieben wird.

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