AachenMünchener Lebensversicherung: Spezialisierte BSZ e.V. Vertrauenskanzlei setzt Widerspruch durch!

Holen Sie jetzt noch schnell das Maximum aus Ihrer Versicherung. Überlassen Sie dabei einem spezialisierten Anwalt die Korrespondenz mit dem Versicherer und profitieren Sie so schnell und sicher von dem „Widerspruchsjoker“. Außer dem eingezahlten Geld erhielt der Versicherungsnehmer noch einen hohen „Nachschlag“.

Auch der Mandant der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei war Versicherungsnehmer bei der AachenMünchener. Seine im Jahr 2004 abgeschlossene Lebensversicherung wies nur dürftige Renditen aus, verschlang dafür aber einen hohen Anteil der gezahlten Beiträge für Abschluss- und Verwaltungskosten.

Um am Ende nicht auf den Verlusten sitzen zu bleiben, nutzte der Versicherungsnehmer seine Chance und erklärte durch die Rechtsanwälte den Widerspruch. Der Versicherer erstattete daraufhin sämtliche geleisteten Versicherungsbeiträge zurück. Zusätzlich zahlte er noch den mit den Beiträgen erwirtschafteten Gewinn aus, was in diesem Fall nochmal mehr als 20 % der Beitragssumme als Mehrwert bedeutete. Es erfolgte lediglich ein geringer Abzug für den zwischenzeitlich genossenen Versicherungsschutz (Todesfall, Berufsunfähigkeit u.Ä.).

Vom Widerspruch profitieren

• Nicht nur, dass Lebensversicherungen aufgrund der ausbleibenden Renditen nicht mehr als profitable Geldanlagen gelten; in Fachkreisen befürchtet man sogar einen Crash der ganzen Versicherungsbranche.

Vor diesem Hintergrund sollten Versicherungsnehmer jetzt noch die Chance nutzen und sich mit einem finanziellen Maximum von ihrer veralteten Lebens- oder Rentenversicherung trennen.

Praxistipp der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte:

• Warten Sie nicht länger! Aufgrund der Vielzahl an betroffenen Verträgen und der hohen Auszahlungssummen laufen Sie womöglich Gefahr, bei einigen Versicherern auf ausgeschöpfte Kassen zu stoßen.

• Als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung können Sie Ihre Unterlagen zur kostenfreien Prüfung bei den Anwälten einreichen.

Punkte für Ihre Check-Liste

Prüfen Sie:

1. ob Sie Ihre Versicherung zwischen dem 01.01.1995 und dem 31.12.2007 abgeschlossen haben
2. ob Ihre Vertragsunterlagen eine Widerspruchsbelehrung enthalten
3. oft enthalten die Unterlagen der Versicherer auch falsche Widerspruchsbelehrungen.

Lassen Sie diese Widerspruchsbelehrung als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung durch die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte kostenfrei prüfen.

Über den BSZ® e.V.:

Der BSZ® e.V. arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören. Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in diesem Rechtsbereich; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Betroffene alleine tätig werden würde.

Wollen Sie einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen?

Dann stellen Sie uns eine Finanzierungsanfrage. Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Vertrauensanwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der Prozessfinanzierungsgesellschaft ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: https://lebensversicherungblog.wordpress.com http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Nachrichten seit 1998 für aktiven Verbraucherschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Verbraucherschutz betrieben wird.

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