Ab 1. Januar 2013 erweitert Deutschland die Versicherungsteuerpflicht auf Drittlandversicherungen für Unternehmen

Risiken erkennen, Potenziale optimal ausnutzen, compliant agieren

Besteht eine Steuerpflicht, hat der Drittlandsversicherer die Versicherungssteuer beim Bundes-zentralamt für Steuern anzumelden und dort abzuführen. Sofern der Drittlandsversicherer aber keine Betriebstätte oder Bevollmächtigten vor Ort hat, ist die ausländische Konzernge-sellschaft, die den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, hierzu verpflichtet. In diesem Falle haftet auch die deutsche Tochtergesellschaft/ Betriebsstätte für die Versicherungssteuer. Zudem haben die betroffenen Unternehmen weitere Dokumentationsplichten zu erfüllen.

Für die betroffenen Unternehmen besteht also akuter Handlungsbedarf, denn bereits am 15. Februar 2013 ist die Anmeldung der Versicherungssteuer für den Januar 2013 abzugeben. Globale Versicherungspolicen und Konzernumlageverträge sind auf ihre potentiellen versicherungsteuerlichen Auswirkungen hin zu prüfen und alternative Gestaltungen zur Reduzierung der Steuerbelastung festzustellen. Ferner müssen Prozesse zur Einhaltung der steuerlichen Pflichten und zur Vermeidung einer möglichen Beanspruchung der haftenden deutschen Einheit in den Unternehmen koordiniert werden. Die Einschaltung eines deutschen Experten zur Erledigung der Steuererklärungen (Compliance) sollte dabei unbedingt erwogen werden.

Damit den betroffenen Unternehmen ab dem 1. Januar 2013 keine Nachteile infolge Nichtbe-achtung der neuen Regelungen entstehen, kooperieren die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Eder und Impendulo, ein international tätiges Steuerberatungsunternehmen mit Sitz in London, um ihren jeweiligen Mandanten eine optimale, nahtlose, grenzüberschreitende und maßge-schneiderte Beratung bieten zu können.

Neuregelungen verschärfen persönliche Verantwortung

„Die neuen Regelungen stellen sowohl ausländische Versicherungsunternehmen, deren ausländischen Versicherte als auch deutsche Firmen, die bisher von globalen Versicherungsverträgen profitiert haben, vor große Herausforderungen.“, sagt Rechtsanwalt Georg Eder. „Denn damit die Versicherungssteuer auf globale Versicherungsprämien erhoben werden kann, ist ab Januar 2013 der Versicherte selbst dafür verantwortlich, dass die Versicherungsteuer korrekt bei der Steuerbehörde angemeldet und abgeführt wird – sofern sich keine Filiale bzw. keine Verantwortlichen des Versicherers in Deutschland befinden. Die nicht-fristgerechte Abgabe der Steuererklärung erfüllt den Tatbestand einer Steuerhinterziehung, so dass auch Geschäftsführer und weitere Verantwortliche dafür persönlich haftbar gemacht werden können.“

Chris James, Managing Director Impendulo, sagt dazu: „Die neue Rechtslage hat gravierende Auswirkungen auf ausländische Versicherungsunternehmen, die in Deutschland tätig sind. Auch ausländische Versicherungsnehmer und deren mitversicherten Einheiten in Deutschland unterliegen neuen Pflichten. Die betroffenen Unternehmen müssen sich schnellstens auf diese neuen Regeln einstellen, andernfalls zieht die Nichteinhaltung schlimmstenfalls den Vorwurf des Steuerbetrugs nach sich. Es kann sich also kein Versicherungsunternehmen zukünftig leisten, diese Tatsachen zu ignorieren. Wichtiger denn je ist somit eine Interessensvertretung durch Experten vor Ort.“

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