Dem Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV)
liegen erneut Beschwerden von Unternehmen gegen die Neue
Robinsonliste vor. Diese Werbesperrliste für Gewerbetreibende war
bereits 2011 durch unseriöse Geschäftspraktiken in Erscheinung
getreten.
Die Masche: Damals wurden (vermeintlich kostenfreie) Eintragungen
von Unternehmen in diese Liste durch Kontaktaufnahme per gesetzlich
nicht erlaubter Fax-Werbung und mit Einsatz einer Abo-Falle
generiert. Viele Unternehmen wurden dann unvermittelt für eine
„kostenpflichtige Bearbeitungspauschale“ in Höhe von 416,50 Euro zur
Kasse gebeten. Im Impressum der Neuen Robinsonliste steht zudem eine
„Scheinadresse“, unter der jedoch niemand erreichbar ist! Zurzeit
versendet die Neue Robinsonliste Schreiben an diese Unternehmen, mit
der massiven Aufforderung, Daten der „Mitglieder“ der „Neuen
Robinsonliste“ in die eigene Sperrliste aufzunehmen. Der DDV rät
deutlich, diese Aufforderungen zu ignorieren.
Patrick Tapp, Vizepräsident Kommunikation im DDV: „Die Neue
Robinsonliste ist unverschämt und betreibt miese Abzocke bei
Gewerbetreibenden, die sich gegen unerwünschte Werbung schützen
möchten. Hier werden Firmen dreist in die Falle gelockt. Wer sich
gegen unerwünschte Werbung schützen will, kann dies immer in seriösen
kostenfreien Werbesperrlisten tun. Mit diesem Schutzinteresse Geld
verdienen zu wollen, ist absolut inakzeptabel und ich unterstelle
hier betrügerische Absichten.“
Der DDV hatte u.a. den Deutschen Schutzverband gegen
Wirtschaftskriminalität, DSW, eingeschaltet, jedoch konnte sich die
Neue Robinsonliste einer Verfolgung entziehen, weil niemand unter der
angegebenen Berliner Absenderanschrift greifbar ist.
Besonders ärgerlich: Die Neue Robinsonliste nutzt den guten Namen
der DDV-Robinsonliste aus und erweckt den Eindruck einer Verbindung
zu dieser bereits vor über 40 Jahren eingeführten Werbesperrliste für
Verbraucher. Der Eintrag in die DDV-Robinsonliste schützt Verbraucher
vor unerwünschter Werbung. Zurzeit sind mehr als 800.000 Verbraucher
in die Liste des DDV eingetragen, die von Verbraucherzentralen und
Medien empfohlen wird.
Wichtig zu wissen: Die DDV-Robinsonliste verhindert ausschließlich
die Zusendung von persönlich adressierter Werbung von Unternehmen, zu
denen der Verbraucher noch keinen Kontakt hatte. Sie verhindert nicht
die Zusendung von Unternehmen, zu denen es einen Kontakt gibt
(Beispiel: Versandhändler) oder nicht adressierter Werbung (Beispiel:
Prospekt vom Supermarkt).
Der Deutsche Dialogmarketing Verband ist der größte nationale
Zusammenschluss von Dialogmarketing-Unternehmen in Europa.
Pressekontakt:
Nanah Schulze, PR und Wirtschaftskommunikation,
Telefon: 0611/97793-16, 0151/23018105, E-Mail: n.schulze@ddv.de
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