Problem:
Der Betriebsrat (BR) einer großen Versicherung hat verlangt, daß jedem Betriebsratmitglied einer Arbeitnehmervertretung eine separate externe E-Mailadresse und ein Zugang zur Verfügung gestellt wird.
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Urteil vom BAG eindeutig:
Das BAG hat der Forderung des BR stattgegeben, wenn dies nicht gegen berechtigte Belange des Arbeitgebers entgegensteht, kann der BR verlangen, dass der Arbeitgeber für jedes einzelne Mitglied der Arbeitnehmervertretung ein E-Mail Konto einrichtet.
BAG vom 14. Juli 2010, Az.: 7 ABR 80/08
Begründung:
Da die Informationsbeschaffung Teil der Arbeit als BR sein kann, dürfen BR Ihr Recht auf eine eigene E-Mailadresse durchsetzen.
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Beste Grüße an Sie
i.A. Diplom Wirtschafts- und Arbeitsjurist J.J.Schmidt, Certified Internet Trainer
web-it-service Jörg-Julian Schmidt
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