
Zahlreiche Versicherte haben bereits mit dem Prozessfinanzierer Kontakt aufgenommen. Dabei fällt die Fortuna, ein Unternehmen der Generali Personenversicherungen AG, den Experten besonders auf.
„Täglich melden sich zahlreiche weitere Versicherte bei uns, um sich einerseits zu informieren und andererseits die Rechtsanwälte des Prozessfinanzierers mit der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche vor Gericht zu betrauen“, bestätigt der hier berichtende Vorstand der Gesellschaft. In den kostenlosen Beratungsgesprächen kämen nun immer mehr Facetten des Versicherungsversagens zu Tage, berichtet er.
Beispiele zeigen Ausmaß der Verluste auf:
„Im Rahmen der Beratung geht es vor allem darum, das Schadensausmaß zu prüfen.“, ergänzt der langjährige Versicherungsexperte und BSZ e.V. Vertrauensanwalt, der mit der Prozessfinanzierungsgesellschaft zusammenarbeitet. Besonders Versicherte der Fortuna erleben hier gerade erneut einen Schock über die Missstände ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung.
Um Versicherten aufzuzeigen, dass es sich lohnt, die rechtlichen Ansprüche vor Gericht geltend zu machen, veröffentlicht die Prozessfinanzierungsgesellschaft nun zwei konkrete Beispiele von Geschädigten der Fortuna.
Beispiel 1:
Dem Versicherungsnehmer, damals 81 (!) Jahre alt, wurde im Jahr 2007 ein gehebeltes Lebensversicherungs-Produkt verkauft:
Eigenmittel 600.000,00
Fremdmittel 720.000,00
Erstprämie 1.320.000,00
Verlust nach sechs Jahren 647.857,00
Anmerkung: Der Vertrag wurde von einer ETAT Vermögensverwaltungs GmbH und einer SWISS SELECT Asset Management AG vermittelt. Die Fortuna hat in eine SWISS SELECT Garantieanleihe investiert.
Beispiel 2:
Die Versicherungsnehmerin hat ab dem Jahr 2003 1.332,00 Jahresprämie einbezahlt.
Einbezahlte Prämie 33.300,00
Bei einem 100 %-ig sicherem Alternativprodukt, Staatsanleihe, Pfandbriefe, Wohnbauanleihe etc. hätte man seinerzeit ca. 4 % p.a. erhalten.
Zinsen rund 6.300,00
Gesamtertrag mit einem Alternativprodukt
39.600,00
Rückkaufswert Fortuna per 31.12.2015 14.584,85
Schaden 25.035,
„Obwohl schon zahlreiche Prozesse gewonnen wurden, wehrt sich Fortuna nach allen Kräften. Im Falle des ersten Beispiels wurde sogar behauptet, es handele sich um gar keine Lebensversicherung, obwohl eine Polizze ausgestellt wurde.“, so der Rechtsanwalt.
Sämtliche Geschädigte fondsgebundener Lebensversicherungen können, unabhängig vom jeweiligen Versicherungsunternehmen, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung anschließem, um ihre eigenen Ansprüche im kostenlosen Beratungsgespräch mit den Experten zu prüfen und diese auch ohne finanzielles Risiko vor Gericht geltend zu machen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Telefon: 06071-9816810
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