Acxiom warnt: E-Privacy-Richtlinie kann europäisches Online-Geschäft bedrohen

Neu-Isenburg. Durch die Mitte Dezember in Kraft getretene europäische E-Privacy-Direktive
könnten sich große Teile des Online-Geschäfts aus Europa in die USA verlagern. Hiervor
warnt jetzt Acxiom, Anbieter weltweiter Marketing-Dienstleistungen. Das Europäische
Parlament und der Rat der Europäischen Union hatten die Änderungen der
Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation – E-Privacy-Richtlinie – im November
2009 beschlossen. Die Neufassung erfordert auch Anpassungen des deutschen
Gesetzes.

Die Direktive behandelt den Schutz persönlicher Daten sowie der Privatsphäre in
elektronischen Kommunikationsnetzwerken. Sie verpflichtet Auftragnehmer erstmals zur
Information über Datenpannen. Eine weitere Neuerung: Cookies oder Spyware sollen
künftig nicht mehr ohne Zustimmung des Internetnutzers auf dessen PC installiert werden
dürfen. Dies bedeutet auch: Speichern Marketing-Experten Cookies und rufen diese ab,
um gezieltere sowie personalisierte Werbekampagnen zu fahren, müssten Kunden hierzu
ab sofort ihre Zustimmung geben. Ziel ist eine bessere Transparenz der Online-Marketing-
Aktivitäten in Europa. EU-Mitgliedsstaaten müssen die Direktive bis Mai 2011 in nationales
Recht überführen. Dr. Sachiko Scheuing, European Privacy Officer bei Acxiom, führt aus:
„Die meisten Marketing Manager wissen bislang nicht, was die neue Richtlinie für sie und
ihre Arbeit eigentlich bedeutet: Sie sind auf ein Gesetz nicht ausreichend vorbereitet.“

Scheuing weiter: „Die Ziele der E-Privacy-Richtlinie sind zwar lobenswert. Doch es ist
höchst unwahrscheinlich, dass sich Konsumenten aktiv und ausdrücklich für Cookies
entscheiden werden. In der Realität bedeutet dieser Zusatz der Direktive: Publisher,
Werbenetzwerke, Werber und andere Unternehmen, die von Online-Werbung leben,
werden sehr wahrscheinlich das Nachsehen haben. Da das Gesetz gezielte
Werbeaktionen verbietet, werden ihre Umsätze drastisch einbrechen.“ Dies minimiere Click-
Through-Raten, was wiederum werbewillige Unternehmen dazu veranlasse, sich
anderweitig nach besseren und gewinnträchtigeren Möglichkeiten umzusehen.

Scheuing resümiert: „Es besteht eine reelle Gefahr, dass aufgrund einer
Gesetzesänderung mehr und mehr Unternehmen Europa den Rücken kehren und
stattdessen in die USA oder nach Asien gehen würden. Eine Alternative wäre, Kunden für
das Abo einer Seite zahlen zu lassen, die sonst umsonst wäre.“ Im Moment dächten viele
Marketing-Verantwortliche vielleicht noch, dass die Direktive für sie weit weg sei: „Doch die
Richtlinie kann bald Gesetz werden und das Online-Geschäft innerhalb der kommenden
18 Monate umkrempeln.“ Entscheidungsträger und Branchenverbände müssten daher das
Bewusstsein für bevorstehende Herausforderungen erhöhen und zugleich Unternehmen
unterstützen.

Aus diesem Grund hat Acxiom die folgenden fünf Tipps zusammengestellt. Sie helfen
Online-Marketing-Verantwortlichen, sich auf mögliche Änderungen durch die E-Privacy-
Richtlinie vorzubereiten:

1. Engagement beim lokalen Marketing-Verband: Egal, ob britische Direct Marketing
Association (DMA) oder Deutscher Dialogmarketing Verband (DDV): Wer mithilft, die
Debatte um die Direktive mitzugestalten, hebt so auch den Bekanntheitsgrad für alle, die
mit Marketing zu tun haben.
2. Die Richtlinie ist noch nicht Gesetz: Auch wenn die Direktive Elemente enthält, die
demnächst verpflichtend sein werden, bleiben manche Bereiche optional.

3. Keine Panik! Auch wenn einige Vorschläge dramatisch klingen, gibt es wichtige
Details, die nicht übersehen werden sollten. Ein Beispiel: Die Cookie-Settings eines
Webbrowsers zuzulassen oder zu deaktivieren kann entweder eine Zustimmung oder
Ablehnung von Marketingaktionen bedeuten. Eine einzige Einstellung könnte daher alle
Prozesse freigeben.
4. Der Kunde ist König: Jeder einzelne Kunde darf und soll seine eigenen
Entscheidungen treffen. Daher sollten auch Konsumenten über mögliche Änderungen
informiert werden und was diese für sie bedeuten.
5. Die Direktive erlaubt Handlungsspielraum. Formulierungen der Richtlinie fallen an
einigen Stellen recht vage aus. Dies bietet Interpretationsfreiraum unter
Entscheidungsträgern in verschiedenen Märkten.