Die Mütter klagen an – endlich! Sie erinnern sich
an das Grundgesetz, das jeder Mutter den Schutz und die Fürsorge der
Gemeinschaft verspricht – so wörtliche! Und sie erinnern daran, dass
diese Zusagen seit Jahr und Tag missachtet, dass sie selbst beleidigt
und verhöhnt und mit einem Alterslohn abgespeist werden, der unter
dem liegt, was ein Hartz-Vier-Empfänger zu erwarten hat. Es sind die
Mütter, die dafür sorgen, dass die gewaltigen Lasten, die uns die
Schuldenpolitik der Altparteien aufgeladen hat, auch morgen noch
gestemmt werden können. Zum Lohn dafür werden sie als Lastesel der
Nation behandelt.
AfD-Sprecher Konrad Adam erinnert an Wolfang Zeidler, den früheren
Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, der vor Jahrzehnten
geschrieben hatte, dass es bei rationalem Abwägen der ökonomischen
Gegebenheiten eigentlich kaum noch zu verstehen sei, „dass sich
überhaupt noch wenigstens einige Eltern bereit finden, die
gesellschaftliche Aufgabe: Geburt, Unterhaltung und Erziehung
mehrerer Kinder quasi gratis, zum Nutzen ihrer Mitbürger zu leisten“.
Einer seiner Amtsnachfolger hat sich ähnlich geäußert, nachdem er den
Fall einer Frau zu entscheiden hatte, die dafür, dass sie acht Kinder
erfolgreich großgezogen hatte, mit einer Altersrente von knapp 400
Mark abgefunden wurde.
„Das kann doch nicht wahr sein“, rief Roman Herzog damals aus. Es
ist aber wahr. Und es ist wahr geblieben, weil in den sogenannten
Volksparteien die Kinderlosen das Sagen haben. Sie machen Stimmung
gegen die Familie und geben sich empört, wenn jemand die
Drei-Kinder-Familie als wünschenswert bezeichnet. Im Einklang mit
seinen Kollegen von der SPD hat Norbert Blüm alle Versuche, bei der
Bemessung der Mütterrenten die Familienzeiten angemessen zu
berücksichtigen, hartnäckig blockiert. Mit der Folge, dass in
Deutschland diejenigen von Kinder gut leben können, die keine haben.
Als einzige Partei verspricht die AfD, das Jahrhundertunrecht an
den Müttern wieder gut zu machen. Sie will dafür sorgen, dass der
allgemein anerkannte Grundsatz „Besteuerung nach Leistungsfähigkeit“
auch auf Familien Anwendung findet. Zu diesem Zweck soll das
bestehende Ehegatten- durch ein Familiensplitting ersetzt werden, bei
dem nicht nur der Partner oder die Partnerin, sondern alle im
Haushalt zu versorgenden Personen bei der Festsetzung der Abgabenlast
berücksichtig werden. „Es wird Zeit, die Verfassung zu beachten“,
meinte Adam.
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Christian Lüth
Pressesprecher der Alternative für Deutschland
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