Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 6.
November dieses Jahres separate Vergütungsvereinbarungen bestätigt,
die für Versicherungsprodukte mit dem Kunden abgeschlossen werden.
Die AFA AG begrüßt dieses Urteil. Demnach ist es erlaubt, dass
Versicherungsvertreter mit Kunden eine gesonderte Vereinbarung zum
Ausgleich von Kosten abschließen.
Die AFA AG aus Cottbus hatte diese Entscheidung angestrengt, um
Rechtssicherheit in der Frage separater Vergütungsvereinbarungen, wie
beispielsweise auch für die Kostenausgleichsvereinbarung (KAV) zu
erhalten. Der BGH hat mit seiner Entscheidung zu Gunsten solcher
separaten Vergütungsvereinbarungen in seiner Revisionszurückweisung
dem OLG Naumburg Recht gegeben, das 2012 zu diesem Thema grundlegend
Stellung genommen hatte. Die Naumburger Richter hatten seinerzeit
bereits geurteilt, dass anstatt herkömmlicher Policen mit einem
internen Vergütungsanspruch („Brutto-Policen“) auch der Abschluss von
so genannten „Netto-Policen“ mit einem eigenständig geregelten
Vergütungsanspruch zwischen Vertreter und Kunde zulässig sind.
Die von der AFA AG vermittelten Kostenausgleichsvereinbarungen
(KAV) stellen solche separaten Vereinbarungen dar. Insbesondere
wiesen die Richter des vom Bundesgerichtshof nun bestätigten
Oberlandesgerichts darauf hin, dass dieses Nettopolicen-Modell aus
Sicht des Kunden sogar vor allem hinsichtlich der Kostenstruktur
transparenter sei. Außerdem könnten die Abschlusskosten für den
Kunden insgesamt geringer ausfallen, da bei diesem Modell der
separaten Vereinbarung, die Vergütung niedriger kalkuliert werden
kann.
Das Urteil wird insbesondere die Kunden der AFA AG freuen und in
ihrer Entscheidung bestätigen, die mit der separaten
Kostenausgleichsvereinbarung ein auf dem Markt einmalig anerkannt
kostentransparentes und vorteilhaftes Policenmodell zur Absicherung
und Vorsorge gewählt haben.
Über die AFA AG
Die Allgemeine Finanz- und Assekuranzvermittlung (AFA AG) ist ein
unabhängiger Finanzvertrieb mit Sitz in Berlin und Cottbus und seit
über 20 Jahren erfolgreich am Markt etabliert. Die
Versicherungsfachleute und System-Unternehmer der AFA AG haben einen
IHK-Abschluss und sind in das EU-Vermittlerregister eingetragen. Sie
arbeiten gemäß der EU-Richtlinie für Finanzdienstleister. Jedes Jahr
stellt die AFA AG bundesweit 750 kostenfreie Ausbildungsplätze zur
Verfügung und fördert 250 Jungunternehmer. Neue Bürostandorte sind in
ganz Deutschland geplant.
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Vorstand der AFA AG
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