Die AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen und Dr. Alexander 
Gauland äußern sich zum Urteil des Landesschiedsgerichtes Schleswig-Holstein im 
Ausschlussverfahren gegen Wolfgang Gedeon wie folgt:
„Der innerparteiliche Instanzenweg ist mit diesem Urteil noch nicht 
ausgeschöpft. Der Bundesvorstand wird am kommenden Montag über das weitere 
Vorgehen beraten. Wir werden gegebenenfalls durch alle zivilrechtlichen 
Instanzen gehen, um Herrn Gedeon aus der Partei auszuschließen. Auch im Fall von
Frau von Sayn-Wittgenstein hatte das Landesschiedsgericht Schleswig-Holstein ja 
zunächst einen Parteiausschluss abgelehnt. Dieses Urteil wurde jedoch vom 
Bundesschiedsgericht revidiert und der Ausschluss fand schließlich statt.
Grundsätzlich und über dieses Urteil wie auch über meine Partei hinaus zeigt 
dieser Vorgang erneut, dass das derzeitige deutsche Recht Parteiausschlüsse 
selbst in offenkundigsten Fällen einer Parteischädigung völlig unverhältnismäßig
erschwert. In unseren europäischen Nachbarländern gibt es solche immensen Hürden
für einen Parteiausschluss nicht. Das wäre auch hier wünschenswert.“
Pressekontakt:
Alternative für Deutschland
Bundesgeschäftsstelle
Schillstraße 9 / 10785 Berlin 
Telefon: 030 220 5696 50
E-Mail: presse@afd.de
Original-Content von: AfD – Alternative für Deutschland, übermittelt durch news aktuell