AfD berät weiteres Vorgehen im Fall Gedeon

Die AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen und Dr. Alexander
Gauland äußern sich zum Urteil des Landesschiedsgerichtes Schleswig-Holstein im
Ausschlussverfahren gegen Wolfgang Gedeon wie folgt:

„Der innerparteiliche Instanzenweg ist mit diesem Urteil noch nicht
ausgeschöpft. Der Bundesvorstand wird am kommenden Montag über das weitere
Vorgehen beraten. Wir werden gegebenenfalls durch alle zivilrechtlichen
Instanzen gehen, um Herrn Gedeon aus der Partei auszuschließen. Auch im Fall von
Frau von Sayn-Wittgenstein hatte das Landesschiedsgericht Schleswig-Holstein ja
zunächst einen Parteiausschluss abgelehnt. Dieses Urteil wurde jedoch vom
Bundesschiedsgericht revidiert und der Ausschluss fand schließlich statt.

Grundsätzlich und über dieses Urteil wie auch über meine Partei hinaus zeigt
dieser Vorgang erneut, dass das derzeitige deutsche Recht Parteiausschlüsse
selbst in offenkundigsten Fällen einer Parteischädigung völlig unverhältnismäßig
erschwert. In unseren europäischen Nachbarländern gibt es solche immensen Hürden
für einen Parteiausschluss nicht. Das wäre auch hier wünschenswert.“

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