Eine maßgebliche Stärkung der direkten
Demokratie in Baden-Württemberg strebt der wegweisende
Verfassungsänderungsantrag an, den der Fraktionsvorsitzende der AfD,
Bernd Gögel, und sein Stellvertreter Emil Sänze heute auf einer
Pressekonferenz im Bürger- und Medienzentrum des Landtags in
Stuttgart vorstellten. Am gestrigen Dienstag offiziell eingereicht,
sieht das „Gesetz zur Stärkung der direkten Demokratie in der
Verfassung des Landes Baden-Württemberg“ – kurz
„Demokratiestärkungsgesetz“ – drei Säulen vor, um dem Volk als
eigentlichem Souverän des demokratischen Staates die Macht in die
eigenen Hände zurückzugeben und die traditionell starke
direktdemokratische Tradition von Baden, Württemberg und Hohenzollern
wieder zu beleben.
Baden-Württembergischer Weg für mehr direkte Demokratie mit drei
stabilen Säulen
Zum einen werden die Quoren zur Erzwingung von Volksabstimmungen
und Referenden drastisch herabgesetzt, und zwar von bisher zehn
Prozent der Wahlberechtigten auf ein Prozent. Zudem werden neben
fakultativen Referenden, die vom Volk ausgelöst werden können, auch
verpflichtende Referenden eingeführt, die die Landesregierung bei
Verfassungsänderungen oder bei Gesetzen und Staatsverträgen abhalten
muss, die ein Prozent des Staatshaushaltes überschreiten. Die dritte
Säule verlangt, dass anders als derzeit in der Landesverfassung
verankert keine thematische Limitierung bei Referenden und
Volksabstimmungen mehr erfolgen darf und zukünftig auch
fiskalpolitische Entscheidungen Gegenstand von Referenden sein
können. Fakultative Volksabstimmungen müssen abgehalten werden, wenn
zehn Prozent der Gemeinden oder 0,1 Prozent der Wahlberechtigten –
also nach jetzigem Stand etwa 7700 Unterzeichner – es verlangen!
Dadurch wird es den Bürgern zukünftig möglich sein wird,
beispielsweise bei Großprojekten wie „Stuttgart 21“ ein gewichtiges
und vor allem auch verbindliches Wort mitzureden – und das nicht erst
im Nachhinein, wenn das Parlament derartige Milliardeninvestitionen
bereits beschlossen hat. Darüber hinaus sieht das
„Demokratiestärkungsgesetz“ eine deutliche Verlängerung der
Sammlungsfristen auf sechs Monate bei amtlicher und neun Monate bei
freier Sammlung sowie eine Reduzierung auf eine einfache Mehrheit der
abgegebenen Stimmen vor.
„Alle Macht geht vom Volke aus!“
Bereits mit ihrer Gründung vor knapp fünf Jahren hat sich die
Alternative für Deutschland als einzige wahre Verfassungspartei der
Bundesrepublik Deutschland das Thema „Direkte Demokratie“ auf die
Fahnen geschrieben und für eine deutliche Ausweitung der
Bürgerbeteiligung eingesetzt, unterstreicht Fraktionsvorsitzender
Bernd Gögel: „Direkte Demokratie ist zu wichtig, um sie der
Parteipolitik zu überlassen! Dass alle Macht vom Volk ausgeht und
sowohl durch Wahlen als auch durch Abstimmungen ausgeübt wird, legen
sowohl Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes und Wortlaut Artikel 25
Absatz 1 der baden-württembergischen Landesverfassung fest“, betont
der AfD-Spitzenpolitiker. „Doch die vorhandenen Elemente der direkten
Demokratie sind verkümmert und ineffektiv. Was wir gegenwärtig
vorfinden, ist ein erstarrter Parteienstaat, in dem wesentliche
Entscheidungen wie die Öffnung der Grenzen durch Angela Merkel nicht
im Parlament stattfinden oder nicht das Wahlergebnis widerspiegeln,
wie die momentane Kungelei um die eigentlich abgewählte Große
Koalition aus CDU, CSU und SPD mehr als eindrucksvoll unter Beweis
stellt.“ Für Volksbegehren, Volkabstimmungen und Volksanträge – wie
sie die Landesverfassung auch jetzt schon vorsieht – sei ein Quorum
von zehn Prozent der Wahlberechtigten und eine Zustimmung von 20
Prozent aller Stimmberechtigten deutlich zu hoch, während die
Sammlungsfristen zu niedrig angesetzt sind, so Emil Sänze. Zudem
werden zentrale Themen wie Haushalt, Abgaben und Besoldung von
vornherein ausgeschlossen.
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