BERLIN. Zur Debatte um die Vorratsdatenspeicherung erklärt der rechtspolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Christian AHRENDT:
Eine aktuelle Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg hat nun ergeben, dass durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung keine Schutzlücken entstanden sind.
Die pauschalen Behauptungen, dass die anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten unerlässlich für die Aufklärung von Straftaten sei, wurde damit widerlegt. Dies bestätigt und stärkt die Haltung der Bundesjustizministerin, wonach Daten nur dann erhoben werden sollen, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt. Für die FDP-Bundestagsfraktion bleibt das Quick-Freeze-Verfahren der richtige Weg, um dem Anspruch der Bürger auf Sicherheit und Freiheit in angemessener Weise gerecht zu werden.
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