Berlin. Mit Unterstützung des Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz, Deutschlands größter Interessenvereinigung im Bereich Geschlossener Fonds, haben Anleger wieder Schadensersatzklagen gewonnen. In einer früheren Sammelklage wegen der Fonds der einstigen Bankgesellschaft Berlin konnte der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz und die Anwälte von Schirp Schmidt-Morsbach Apel Neusel Zahlungen der Landesseite von fast 2 Milliarden Euro erzwingen; dies ist die bisher höchste Schadensersatzsumme in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Im aktuellen Fall hatten 23 Anleger des Bavaria Ertragsfonds 1 – Bavaria Immobilien Verwaltungs GmbH & Co. KG- geklagt.
Das Kammergericht Berlin stützte seine Verurteilung vor allem auf folgende Prospektfehler:
Der Fonds hatte ein Wertpapierdepot, das die versprochenen Ausschüttungen sichern sollte – so der Prospekt. Das Depot existierte auch, war aber an eine Bank zur Sicherheit verpfändet. Es stand also für Leistungen an die Gesellschafter nicht zur Verfügung. Ein erheblicher Prospektfehler, so das KG. Denn die Beurteilung der Liquidität des Fonds ist von wesentlicher Bedeutung für die Anlegerentscheidung . Deshalb hätte über die Verpfändung aufgeklärt werden müssen.
Ferner war die Verzinsung des Depots zu hoch angegeben. Der Prospekt rechnetet mit einer durchschnittlichen Verzinsung von 7 % im Jahr. Zur Zeit der Prospekterstellung 1998 betrug der durchschnittliche Zinssatz jedoch nur 2,88 %.
Rechtsanwalt Dr. Schirp: „Die Angabe der erzielbaren Zinsen ist eine Prognose. Prognosen sind notwendig ungenau, müssen aber auf Fakten begründet sein. Wenn ich für die Zukunft einen Zinssatz vorhersage, der aktuell unter keinen Umständen zu erzielen ist, muss ich anhand von Tatsachen begründen können, wie ich zu meiner Vorhersage komme.“ Das konnte die IBV nicht, deshalb wurde sie verurteilt. Beide Prospektfehler werden noch in weiteren anhängigen Verfahren vor dem Landgericht Berlin eine Rolle spielen.
Das vollständige Urteil finden Sie unter www.aktionsbund.de. Geben Sie in die Suchmaske die Stichworte >Bavaria Urteil< ein.