(Aktualisierung: Wirtschaftsrat: Erbschaftsteuer-Reform weist in richtige Richtung / Werner M. Bahlsen: Nachbesserungen in parlamentarischen Beratungen erforderlich)

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. sieht wesentliche
Punkte seiner Forderungen in der Vorlage zur Reform der
Erbschaftsteuer erfüllt. Gleichwohl sind Nachbesserungen in den
parlamentarischen Beratungen dringend erforderlich. „Alle Welt
beneidet uns um den German Mittelstand. Da würde keiner eine
Gefährdung unserer krisenresistenten Unternehmens- und
Eigentümerstruktur durch falsche Weichenstellungen verstehen.
Insbesondere die qualitativen Bewertungskriterien für
Familienunternehmen müssen auf fünf erweitert werden. Auch die
Fristen für die Erfüllung der Kriterien müssen auf einen
realistischen Zeitrahmen reduziert werden“, erklärte Werner M.
Bahlsen, Präsident des Wirtschaftsrates.

Positiv bewertet der Wirtschaftsrat die Erhöhung der Prüfschwellen
gegenüber dem ursprünglichen Entwurf von 20 auf 26 Mio. Euro bzw. 40
auf 52 Mio. Euro. Zudem machen die Festlegung der Bagatellgrenze auf
3 Beschäftigte statt auf einen Betriebswert sowie die
Lohnsummenregelung als gleitende Regelung mit Erleichterung für bis
zu 15 Mitarbeiter viel Sinn.

Der Wirtschaftsrat sieht dennoch mehr juristische Spielräume nach
dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, als bis jetzt umgesetzt
wurden. Konkret fordert der Wirtschaftsrat:

– Eine Ausweitung der qualitativen Kriterien für
Familienunternehmen auf mindestens fünf, die realistisch
formuliert sein und von denen höchstens drei erfüllt werden
müssen.

– Eine massive Kürzung der Fristen von 10 Jahren vor und 30 Jahren
nach Übertragung von Unternehmensvermögen zur Einhaltung der
qualitativen Kriterien an die bereits geltenden Behaltensfristen
für die Lohnsummenregelung (7 bzw. 9 Jahre).

– Eine Klarstellung, was zum begünstigten Vermögen gehören soll,
damit Planungssicherheit geschaffen und eine Überbelastung der
Familienunternehmen durch die Hintertür verhindert wird.

– Eine realistische Anpassung des Kapitalisierungsfaktors, um die
mit der Niedrigzinsphase verbundenen Sonderlasten bei der
Unternehmensbewertung künftig zu verhindern.

Der Wirtschaftsrat warnt zudem weiterhin davor, das Privatvermögen
zur Zahlung der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen heranzuziehen.
Anerkannte Verfassungsrechtler haben mehrfach betont, dass eine
solche Regelung mit hoher Wahrscheinlichkeit zur neuerlichen
Verfassungswidrigkeit des Erbschaftsteuerrechts führen wird.

Nicht zuletzt muss es dabei bleiben, dass das Steueraufkommen
nicht erhöht wird. „Die Bundesregierung steht bei den Wählern im
Wort, in dieser Legislaturperiode auf Steuererhöhungen zu
verzichten“, unterstrich Werner M. Bahlsen. Dieses Versprechen müsse
für noch ausstehende Änderungen im parlamentarischen Verfahren
unbedingt berücksichtigt werden.

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Klaus-Hubert Fugger
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