Aktuelle Allensbach-Studie: Manager sichern sich nicht ausreichend gegen Haftungsrisiken ab

Aktuelle Allensbach-Studie: Manager sichern sich nicht ausreichend gegen Haftungsrisiken ab

Für rund 80 Prozent der deutschen Unternehmen hat das Thema
„Compliance“ heute einen hohen Stellenwert. 41 Prozent der Firmen mit
einem Jahresumsatz von mehr als 250 Mio. Euro geben sogar an, dass
dieser Stellenwert „sehr hoch“ sei. 65 Prozent verfügen aber dennoch
über kein Compliance-Management-System, 42 Prozent nicht einmal über
eine Compliance-Richtlinie. Den meisten ist das schlichtweg zu teuer
– und das trotz verschärften Regelungen zur Manager-Haftung. Das hat
eine repräsentative Befragung von 253 deutschen Unternehmen durch das
Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Kanzlei Kerkhoff
Legal ergeben. Auszüge der Studie veröffentlicht exklusiv Dow Jones
Deutschland.

„Manager in Unternehmen, die keine Compliance-Maßnahmen getroffen
haben, setzen sich heute einem großen Risiko aus“, sagt Sabrina
Keese, Partnerin bei Kerkhoff Legal. Nach aktueller Rechtsgrundlage
können Manager heute noch bis zu zehn Jahre nach dem Ausscheiden aus
einem Unternehmen für einstmals getroffene Entscheidungen haftbar
gemacht werden. Dies schließt auch Entscheidungen der nächsten
Management-Ebene ein, für die das obere Management Verantwortung
getragen hat. „Häufig haben Firmenlenker keinen detaillierten
Einblick in die Entscheidungsstrukturen der nachgeordneten Ebenen,
können aber dennoch für diese Entscheidungen verantwortlich gemacht
werden“, sagt Keese. „Umso wichtiger ist es, durch klar definierte
Regelungen das Haftungsrisiko möglichst gering zu halten.“

56 Prozent derjenigen, die bisher kein
Compliance-Management-System implementiert haben, halten die
Einführung eines solchen Systems für „zu aufwändig“. „Manager
riskieren somit lieber persönliche Haftung, als dass sie
investieren“, sagt Keese. „Und das, obwohl sich alle der Relevanz der
Thematik bewusst sind.“

Selbst beim Vorhandensein einer ausformulierten
Compliance-Richtlinie existieren noch große Risiken für Manager. Denn
zwar definieren viele Richtlinien was erlaubt ist und was nicht; sie
legen aber nicht dar, was bei einem Verstoß gegen sie passieren soll.
So geben 54 Prozent der Unternehmen an, dass es bei einem
Compliance-Verstoß durch einen Mitarbeiter keine Richtlinien zum
Umgang mit diesem Verstoß gebe, sondern willkürlich von Fall zu Fall
entschieden werde. Nur knapp ein Viertel der Unternehmen hat
angegeben, bei Verstößen klar definierten Richtlinien zu folgen. Ein
Fünftel der Unternehmen verfolgt nach eigener Angabe bei
Compliance-Verstößen eine „Null-Toleranz-Politik“.

„Eine Compliance-Richtlinie zu erstellen ist stets der erste und
richtige Schritt“, sagt Anwältin Keese. „Aber die beste Richtlinie
nützt nichts, wenn darauf aufbauend keine eindeutigen Prozesse
definiert werden, wie Verstöße zu ahnden sind. Am Ende bleibt die
Verantwortung dann doch wieder bei den Vorgesetzten hängen.“ Dies
bestätigt die Befragung durch das Institut für Demoskopie Allensbach:
In 54 Prozent der Fälle müssen sich Vorgesetzte verantworten, wenn
Mitarbeiter gegen die Compliance-Richtlinie verstoßen.

Compliance-Management-Systeme (CMS) enthalten sowohl die in der
Richtlinie definierten Vorschriften, ein ständiges Controlling dieser
Vorschriften sowie Maßnahmen, wie mit Verstößen umzugehen ist.
Unternehmen, die ein solches CMS implementiert haben, bündeln darin
den Umgang mit Themen wie Korruption (64 Prozent halten das für „sehr
wichtig“), Datenschutz (63 Prozent), wettbewerbswidrige Absprachen
(55 Prozent), Interessenkonflikte des Unternehmens genauso wie von
einzelnen Mitarbeitern (32 Prozent), die Annahme von Geschenken oder
Einladungen (26 Prozent) ebenso wie ethische Grundsätze (23 Prozent).

Vor allem große Unternehmen verfügen über ein solches System. 54
Prozent der Firmen mit 250 Mio. Euro Jahresumsatz haben ein
Compliance-Management-System, 22 Prozent planen derzeit die
Einführung. Nur ein Viertel der Befragten will hier nicht tätig
werden. Anders sieht die Situation bei Unternehmen mit einem
Jahresumsatz von weniger als 250 Mio. Euro aus. Nur 15 Prozent
verfügen über ein CMS, 16 Prozent wollen es einführen – und für 68
Prozent ist das Thema nach eigener Angabe derzeit nicht relevant.

„Die Manager dieser mittelständischen Unternehmen setzen sich
selbst genauso wie ihr Unternehmen einem nicht kalkulierbaren Risiko
aus“, sagt Keese. „Dabei müssen Manager sich mit dem Thema Compliance
nicht aus rein egoistischen Gründen auseinander setzen.“ Von den
Unternehmen, die ein CMS eingeführt haben, will der Großteil, 92
Prozent, ganz eindeutig Schadensfälle vom Unternehmen abwenden oder
zumindest begrenzen. 63 Prozent haben das Ziel, ihr Unternehmensimage
zu verbessern, 42 Prozent gehen davon aus den Unternehmenswert mit
Hilfe eines CMS nachhaltig zu steigern. Rund 29 Prozent
beabsichtigen, ihr Rating zu verbessern – und damit die
Refinanzierungskosten zu senken.

Über die Studie:

Im Auftrag der Kanzlei Kerkhoff Legal hat das Institut für
Demoskopie Allensbach 253 Unternehmen hinsichtlich ihres Umgangs mit
dem Thema „Compliance“ befragt. Ein Drittel der befragten Unternehmen
hatte dabei eine Unternehmensgröße von unter 100 Mio. Euro
Jahresumsatz, ein weiteres Drittel eine Größe von 100 Mio. Euro bis
500 Mio. Euro Jahresumsatz und ein letztes Drittel von mehr als 500
Mio. Euro Jahresumsatz. Ansprechpartner für die Interviews waren
Geschäftsführer (25 Prozent), Leiter der Rechtsabteilung (16
Prozent), Leiter der Personalabteilung (11 Prozent), Leiter der
Compliance-Abteilung (10 Prozent) oder andere leitende Angestellte
(38 Prozent).

Die Studie ist Grundlage für das am 9. November 2011 erscheinende
Buch „Aktenzeichen Einkauf – Mit Compliance Haftungsrisiken für
Unternehmen und Management minimieren“ von Gerd Kerkhoff, Sabrina
Keese, Gregor van Ackeren, Frank Blasius, Matthias Hoff und Nicole
Teresiak im Verlag Wiley-VCH. ISBN: 978-3-527-50648-4

Über Kerkhoff Legal:

Kerkhoff Legal LLP ist eine Anwaltskanzlei mit Sitz in Düsseldorf.
Die Anwälte von Kerkhoff Legal beraten ihre Mandanten vorwiegend zum
Thema Compliance und zur Vermeidung von Haftungsrisiken sowie in
Rechtsfragen rund um den Unternehmensbereich Einkauf. Die Kanzlei ist
ein Partnerunternehmen von Kerkhoff Consulting, dem Qualitätsführer
der auf die Themen Einkauf und Supply-Chain-Management
spezialisierten Unternehmensberatungen.

Diese Zusammenarbeit ermöglicht eine bisher am Markt nicht
dagewesene Verschmelzung von Projekten im Einkaufsmanagement und
juristischer Beratung. Das bedeutet: Während Berater von Kerkhoff
Consulting den Einkauf aus betriebswirtschaftlicher Sicht unter die
Lupe nehmen, prüfen die Anwälte von Kerkhoff Legal alle juristischen
Risiken, die eine Einkaufsabteilung birgt.

Der Unterschied zu anderen Anwaltskanzleien: Alle Anwälte von
Kerkhoff Legal kennen die Prozesse im Einkauf im Detail. Sie arbeiten
über das gesamte Projekt hinweg beim Kunden vor Ort – und sorgen so
dafür, dass ihre juristischen Texte später nicht nur in Ordnern
abgelegt, sondern nach einem Projekt von den Mitarbeitern der
Einkaufsabteilungen wirklich gelebt werden.

Pressekontakt:

Kerkhoff Legal LLP
Christian Pfeiffer

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