Franz-Peter Tebartz-van-Elst, Bischof von Limburg,
wird vom mächtigsten Kampfschiff des investigativen Journalismus
unter Feuer genommen: „Spiegel online“ schreibt eine Geschichte, in
der Tebartz Erster Klasse zu den Armen nach Indien fliegt und dies,
unterstützt durch geschickteste Anwälte, leugnen oder zumindest
kaschieren will. Zudem könnte der Leser auf den Gedanken kommen, der
Bischof habe sich womöglich sogar strafbar gemacht, indem er eine
falsche Eidesstattliche Erklärung abgab. Auch wenn das
„Spiegel“-Urteil festzustehen scheint:Es gilt die Unschuldsvermutung
– soweit das Strafrecht betroffen ist, aber auch, wenn es darum geht,
dem Kirchenmann unmoralisches Verhalten vorzuwerfen. Tebartz selbst
sollte an glasklarer, lückenloser Aufklärung und Transparenz gelegen
sein. Seine Kirche ist Hoffnungsträger für sehr viele Menschen, und
er ist einer der höchsten Repräsentanten dieser Kirche. Da muss
selbst der böse Schein vermieden, oder, wenn es dazu zu spät ist, aus
der Welt geschafft werden. Erster-Klasse-Flüge und indische Slums –
das wäre fürwahr ein sehr schmerzlicher Gegensatz. Sollte der Bischof
zu der Erkenntnis gelangen, dass er etwas falsch gemacht hat, wäre
eine Entschuldigung ein Zeichen von Souveränität. Das wäre umso
wichtiger, als manches, was da derzeit in die Öffentlichkeit gebracht
wird, wahrlich kein Ruhmesblatt ist für den Kirchenmann – wenn die
Zusammenhänge exakt so sind, wie das Nachrichtenmagazin sie
präsentiert. So gibt es Erklärungen der Bischofs-Anwälte, die in
herausragender sprachlicher Perfektion den Verdacht erregen, man habe
etwas zu verbergen. Andererseits sind auch die „Spiegel“-Leute keine
Chorknaben. Die Sache schreit nach Klarstellung.
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