Allg. Zeitung Mainz: Entsetzlich / Kommentar zur Bluttat von Kandel / Von Reinhard Breidenbach

Ein 15-jähriges Mädchen, ein Kind fast noch, liegt
erstochen auf der Bahre. Ein entsetzliches Geschehen, nach dem die
ersten Gedanken weder dem Straf-, noch dem Ausländerrecht gelten,
sondern dem Opfer und den Hinterbliebenen. Das Entsetzen darf nicht
in Wut umschlagen. Das sagt sich leicht für jeden Außenstehenden,
aber es darf nicht anders sein, so bitter es ist. Der Tatverdächtige
– Täter ist er, wie jeder Täter, erst im Fall einer Verurteilung –
kam als Flüchtling, er stammt aus Afghanistan. Menschlich
nachvollziehbar, dass es nun in manchem rumort. Aber das Rumoren darf
nicht in dumpfe Sprüche und Aggressionen ausarten, Sprüche und
Aggression lösen keine Probleme. Ein Rechtsstaat rächt sich nicht,
weder an Deutschen noch an Nicht-Deutschen. Er klärt auf, klagt an,
wenn die Voraussetzungen vorliegen, lässt unabhängige Richter ein
Urteil fällen. Dass mancher deutsche Strafrichter bisweilen zu
erstaunlicher Milde neigt, steht auf einem anderen Blatt. Der
Tatverdächtige bekommt, falls nötig, einen Pflichtverteidiger,
bezahlt von deutschem Steuergeld; das unter anderem unterscheidet
Deutschland etwa von Afghanistan, und auf solche Unterschiede kann
man durchaus auch stolz sein. Das ist der eine Teil der Wahrheit. Der
andere: Ein Rechtsstaat muss wehrhaft sein, darf sich nicht verhöhnen
lassen. So ist zu prüfen, ob Tatverdächtige tatsächlich noch so jung
sind, dass für sie Jugendrecht mit geringeren Strafen gilt. Und
letztlich muss das Prinzip herrschen, wonach verurteilte Täter,
ebenso wie Gefährder, das Land verlassen müssen. Ausnahmen sind
möglich, dürfen aber keinesfalls die Regel zur Bedeutungslosigkeit
verurteilen.

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