Es gibt sie durchaus, die Argumente gegen das
Prinzip der deutschen Kirchensteuer. Vor allem die im Grundgesetz
manifestierte Trennung von Staat und Kirche spricht massiv dagegen,
den Staat für die Kirche Steuern erheben zu lassen. Einerseits soll
der Staat weltanschaulich neutral sein, andererseits ist
unbestritten, dass die geistigen und moralischen Wurzeln dieses
Landes im Christentum – und im Judentum – liegen. Man kann diese
Situation als Widerspruch empfinden, oder als Chance eines sinnvollen
Miteinanders zwischen dem weltlichen Staat und der Kirche – aus dem
allerdings keine Diskriminierung anderer, die dieser Kirche nicht
angehören, entstehen darf. Der rechtliche Zustand ist klar definiert;
bei einer Abwägung, ob mehr für seine Änderung oder für seine
Beibehaltung spricht, überwiegt letzteres. Die Kirchen, die sich
dafür entschieden haben, dass der Staat ihre Steuern einziehen möge,
sind tragende Säulen der Gesellschaft. Wenn sie den staatlichen
Steuereinzug nicht als Beeinträchtigung ihrer Würde und
Unabhängigkeit ansehen, dann mag so verfahren werden. Wer diese
Systematik als unerträglich empfindet, ist nicht gehindert, aus der
Kirche auszutreten. Man darf allerdings nicht die Augen davor
verschließen, dass viele Menschen ausschließlich deshalb aus der
Kirche austreten, weil sie Geld sparen wollen. Austreten, ganz oder
gar nicht, anders konnte das Bundesverwaltungsgericht gar nicht
urteilen. Und es hat auch recht damit, der Kirche selbst die
Verantwortung zuzuschreiben, wie sie mit denen umgeht, die aus der
Kirche austreten. So sind die Regeln. Wenn die Kirche festlegt, dass
zahlen muss, wer zu ihr gehören will, so ist das ihr Recht. Ob sie in
jedem Fall gut daran tut, steht auf einem anderen Blatt.
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