Sterben auf Rezept? Der Gesetzentwurf von 
Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) und SPD-Gesundheitsexperte
Karl Lauterbach ist der schrillste zum neuen Palliativgesetz, und 
natürlich erhält er die größte Aufmerksamkeit. Vielleicht ist es ja 
auch ganz gut, dass die Öffentlichkeit gezwungen ist, sich mit der 
Frage auseinanderzusetzen, ob es einen ärztlich assistierten Tod auf 
Verlangen geben darf. Wir fragen uns viel zu selten, was der Mensch 
darf und was er nicht darf. Warum sollten wir nicht bei uns selbst 
damit anfangen? Eine Aussicht auf eine Mehrheit im Bundestag hat die 
Initiative zum Glück nicht. Wenn die Selbsttötung als ärztliche 
Behandlungsvariante angeboten würde, wer will dann verhindern, dass 
sich schwerstkranke Menschen aus Rücksicht auf ihre Angehörigen zu 
diesem Schritt gedrängt fühlen könnten? Eine gruselige Vorstellung. 
Elementar ist dagegen, dass die Segnungen eines begleitenden Sterbens
endlich vom Glücksfall zur Norm werden. Nur ein Bruchteil der 
Sterbenden scheidet heute unter Zuhilfenahme der Palliativmedizin aus
dem Leben. Gerade einmal drei Prozent sollen bisher einen Platz im 
Hospiz finden. Deshalb ist es richtig, wenn Gesundheitsminister 
Hermann Gröhe 200 Millionen Euro jährlich in die ambulante 
Sterbebegleitung investieren will. Der eigentliche Problemfall aber 
ist nicht die Sterbebegleitung daheim. Es sind die vielen qualvollen 
und einsamen Tode in den Heimen. Hierauf hat bisher keiner der vier 
vorliegenden Gesetzentwürfe eine befriedigende Antwort gefunden. Wie 
auch, wenn in den Pflegeheimen in Deutschland nicht einmal Zeit für 
ein Mindestmaß an Betreuung bleibt?
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