
. Gerade auf Seiten eines Verkäufers haben AGB einen nützlichen Zweck. Innerhalb dieser kann beispielsweise dem Onlinehändler in erheblichem Ausmaß obliegenden Informationspflichten nachgekommen werden. Zu Beginn der AGB sind daher vielfach Ausführungen darüber zu lesen, wie eigentlich ein Vertragsverhältnis im Internet zu Stande kommt und welche einzelnen Schritte dafür notwendig sind. Innerhalb dieser Texte können auch allgemeine Fragen zur Abwicklung des Vertrages geregelt werden. So kann darin beispielsweise festgelegt werden, wie die Bezahlung der bestellten Artikel zu erfolgen hat, und ob die Artikel im Voraus zu bezahlen sind. Es gibt vielzählige weitere Sachverhalte, über die so pauschal für alle abzuschließenden Verträge eine Regelung getroffen werden kann. In vielen AGB werden beispielsweise auch Bestimmungen über die Haftung des Verkäufers aufgenommen.
Bei der Gestaltung von AGB gilt es allerdings, Vorsicht walten zu lassen. Vielzählige Vereinbarungen wurden von Gerichten bereits als unzulässig erachtet. Unzulässig ist eine AGB-Klausel immer dann, wenn diese den gesetzlichen Bestimmungen entgegensteht. Folge der Unwirksamkeit eine Bestimmung ist, dass die darin getroffene Vereinbarung nicht zu Stande kommt. Es gilt dann vielmehr das, was gesetzlich geregelt wird. Eine weitaus schmerzhaftere Folge ist aber, dass ein Mitbewerber des Verkäufers eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aufgrund dieser unzulässigen Regelung aussprechen könnte, die mit erheblichen Kosten verbunden ist. Es können hier schnell Beträge von 500,00 bis 1.000,00 Euro und mehr erreicht werden, die dann als Rechtsverfolgungskosten gezahlt werden müssen.
Aufgrund dieser Umstände sollten AGB stets von einem Rechtsanwalt erstellt bzw. überprüft werden. Auf diese Art können unwirksame Klauseln oder gar Abmahnungen von Mitbewerbern vermieden werden. Weitere Informationen zu den Themen AGB, AGB erstellen, Abmahnungen und AGB“s, sowie AGB Onlineshop erhält man zudem auf der Website kanzlei-wraase.de – Anwalt Internetrecht.
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