Wer bestellt, bezahlt: Auch bei Aufträgen für Makler
sollte das eine Selbstverständlichkeit sein. Doch als das
Bestellerprinzip 2015 bei Mietwohnungen eingeführt wurde, liefen die
Vermittler dagegen Sturm. Für die Mieter wurden düstere Zeiten
vorhergesagt. In solchen Debatten können wissenschaftlich fundierte
Untersuchungen Licht ins Dunkel bringen. Die Ergebnisse sind
eindeutig: Von der Einführung des Bestellerprinzips 2015 haben die
Mieter profitiert. Die Makler waren die Verlierer. Vor diesem
Hintergrund wird verständlich, warum deren Verband IVD auch gegen die
von Bundesjustizministerin Katarina Barley geplante Übertragung des
Prinzips auf Immobilienverkäufe auf die Barrikaden geht. Zwar werden
Verkäufer, wie vom Verband prognostiziert, aller Voraussicht nach die
dann von ihnen zu tragenden Maklerprovisionen tatsächlich auf den
Kaufpreis draufschlagen, was den Käufern eine höhere
Grunderwerbssteuer bescheren wird. Allerdings kann diese
vergleichsweise kleine Mehrbelastung durch Verbesserungen auf anderer
Ebene mehr als kompensiert werden. So steigt durch den höheren
Kaufpreis das Eigenkapital, was Banken mit niedrigeren Zinsen
honorieren. Zudem werden es sich Immobilienbesitzer künftig
überlegen, ob sie einen Vermittler wirklich brauchen. Nicht zuletzt
wird das Bestellerverfahren den Wettbewerb unter den Maklern
befeuern. Der IVD sagt, das sei nicht nötig, da die ortsüblichen
Provisionen ohnehin verhandelbar seien. Wenn das der Fall ist, warum
gibt es diese Richtwerte dann überhaupt noch?
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