Das Bundeskartellamt will mehr Kompetenzen für den
Verbraucherschutz. Ein guter Vorstoß von Amtschef Andreas Mundt. Denn
bislang kann seine Behörde in diesem für sie neuen Feld nur wenig
ausrichten. So kann sie in den sogenannten Sektoruntersuchungen, wie
zuletzt zu Internet-Vergleichsportalen, zwar Missstände anprangern,
muss dabei aber im Allgemeinen bleiben, da in solchen Untersuchungen
die konkreten Übeltäter nicht namentlich genannt werden dürfen. Und
was noch schwerer wiegt: Das Kartellamt hat hier bislang keine
rechtliche Möglichkeit, die Defizite abzustellen. So bleibt es ein
zahnloser Tiger. Mit einer Kompetenzerweiterung würde die Behörde
allerdings den Verbraucherzentralen ins Gehege kommen, die bislang
hier unangefochten sowohl die Deutungshoheit als auch die rechtlichen
Möglichkeiten haben, Verstöße über Abmahnungen zu unterbinden. Dass
die Verbraucherzentralen von Mundts Vorstoß nicht begeistert sind,
ist daher nachvollziehbar. Doch aus Sicht der Verbraucher dürfen
Konkurrenzfragen keine Rolle spielen. Denn sie können nur
profitieren, wenn eine weitere schlagkräftige Instanz entsteht, die
schwarzen Schafen das Handwerk legt.
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