
Stau, Verspätungen, genervte Gesichter – für viele Arbeitnehmer
ein ganz normaler Morgen. Warum nicht den „Auf-Arbeit-Radeln-Tag“ am
17. Mai zum Anlass nehmen und aufs Fahrrad umsteigen. Doch was genau
zählt eigentlich zum Arbeitsweg? Wer zahlt, wenn ich mich beim
Abstecher zum Bäcker verletze? Außerdem: Gibt es in Deutschland
spezielle Regelungen für Radfahrer und was passiert, wenn man dagegen
verstößt? Die Versicherungsexperten der Deutschen Vermögensberatung
AG (DVAG) klären auf.
Welche Strecke zählt als Arbeitsweg?
Der direkte Weg zwischen dem eigenen Zuhause und Arbeitsplatz ist
in der Regel gesetzlich versichert. Aber Vorsicht: Schon bei einen
kurzen Abstecher zum Bäcker oder Kiosk tauscht man Brötchen und
Zeitung gegen seinen Versicherungsschutz ein. Denn sobald der
Arbeitnehmer seinen direkten Weg verlässt, entfällt der gesetzliche
Unfallschutz. Ausnahmen gelten bei der Unterbringung von Kindern
sowie Umleitungen oder generell zwar längere, aber verkehrsgünstigere
Wege. Zusätzlicher Hinweis der DVAG-Versicherungsprofis: „Wer den
Arbeitsweg für über zwei Stunden unterbricht – um beispielsweise
private Besorgungen zu erledigen – ist auch danach nicht mehr
gesetzlich versichert.“
Betriebskantine oder Restaurant – egal?
In der Mittagspause in die Kantine, schnell zum nächsten
Supermarkt oder doch zum Lieblingsasiaten? Reine Geschmackssache,
denn meist ist der Weg zum Ort, an dem gegessen wird, gesetzlich
abgesichert. Doch der Schutz endet mit Betreten der Lokalität.
Mitarbeiter sind also selbst in der betriebseigenen Kantine nicht
abgesichert. Gleiches gilt für das stille Örtchen: Der Gang zum
Toilettenraum ist gesetzlich abgesichert – der weitere Aufenthalt
dort jedoch nicht. Auch Spaziergänge und Raucherpausen während der
Arbeitszeit gelten als Privatangelegenheiten.
Was, wenn mir sonst was passiert?
Wer auf einen umfassenden Schutz nicht verzichten möchte, kann
sich zusätzlich privat absichern. Eine private Unfallversicherung
zahlt bei Unfällen, die in der Freizeit passieren und somit zum
Privatbereich gehören. Bei bleibenden Schäden ist neben der
vereinbarten Invaliditätsleistung, die beispielsweise für den Umbau
zur behindertengerechten Unterkunft eingesetzt werden kann, auch eine
regelmäßige Rentenzahlung möglich. Am besten ist, sich in einem
persönlichen Gespräch von einem Experten beraten zu lassen.
Gesetze rund ums Radeln – Wer hätte es gewusst?
Muss ich einen Helm tragen? In Deutschland gibt es keine
Helmpflicht für Radfahrer – auch nicht für Kinder. Gut zu wissen: Die
Unfallversicherung greift auch dann, wenn Sie auf einen Helm
verzichten Licht kaputt? Ohne Licht fahren ist gefährlich – auch für
die Brieftasche: Mit 20 Euro Strafe muss man rechnen
Hobbyakrobat?Auch wenn es Spaß macht: Freihändiges Fahren kostet 5
Euro Schnell mal die Nachrichten checken? Wer sein Smartphone während
der Fahrt zückt, muss mit 55 Euro Bußgeld rechnen Zebrastreifen
missachtet? Wer erwischt wird, zahlt 40 Euro Einen über den Durst
getrunken? Mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad drohen drei
Punkte, eine Geldstrafe und die Anordnung einer
Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU)
Woher kommt eigentlich der Aktionstag „Auf-Arbeit-Radeln-Tag“?
Der Aktionstag findet jährlich am dritten Freitag im Mai statt. Er
stammt ursprünglich aus den USA, wo er 1956 als „Bike-to-Work-Day“
von der US-amerikanischen League of American Bicyclists ins Leben
gerufen wurde.
Über die Deutsche Vermögensberatung Gruppe
Mit rund 5.000 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die
Deutsche Vermögensberatung Unternehmensgruppe über 8 Mio. Kunden zu
den Themen Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist
Deutschlands größte eigenständige Finanzberatung. Sie bietet
umfassende und branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite
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