Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)
übernimmt als Organisationseinheit der Deutschen Rentenversicherung
Bund wichtige Funktionen bei der staatlichen Förderung der
Riester-Rente. Sie hat sich in den 15 Jahren ihres Bestehens zu einem
modernen und leistungsstarken Dienstleister im Auftrag verschiedener
Bundesministerien entwickelt. Dies betonte Christian Amsinck,
Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund, auf
der heute in Bremen stattfindenden Vertreterversammlung. Seit 2003
seien von der ZfA mehr als 22,9 Milliarden Euro an Zulagen auf
Riester-Verträge überwiesen worden.
Für das Beitragsjahr 2012, für das wegen des zulässigen time-lags
bei der Antragstellung jetzt vollständige Ergebnisse vorliegen, seien
rund 10,8 Millionen Personen durch Zulagen beziehungsweise einen
möglichen steuerlichen Sonderausgabenabzug gefördert worden. Dabei
werde die Riester-Förderung zu einem großen Teil von Menschen mit
maßgeblichen unterdurchschnittlichen Einkommen in Anspruch genommen,
so Amsinck: Über 63 Prozent der Zulagenempfänger hätten ein Einkommen
von unter 30.000 Euro, fast 25 Prozent von ihnen sogar nur ein
Einkommen von weniger als 10.000 Euro im Jahr. Zum Vergleich: Das
entsprechende Durchschnittsentgelt habe in der gesetzlichen
Rentenversicherung bei 32.100 Euro pro Jahr gelegen.
Die Mehrheit der Zulagenempfänger habe die Zulage in vollem Umfang
oder zu 90 Prozent ausgeschöpft, sagte Amsinck. Für das Beitragsjahr
2012 habe der Anteil bei über 62 Prozent gelegen. Bei den
Zulagenempfängern, für die neben der Grundzulage auch eine
Kinderzulage für mindestens ein Kind beantragt wurde, liege dieser
Anteil nach Amsincks Worten bei etwa drei Viertel.
Die Zulagenquote, die ausweist, welchen Anteil die Zulagen an den
Einzahlungen auf einen Riester-Vertrag im Durchschnitt ausmachen,
habe bei 35 Prozent gelegen. Bei Frauen sei die Zulagenquote dabei
mit fast 45 Prozent in etwa doppelt so hoch wie bei Männern mit über
22 Prozent.
Als Reaktion auf die Kritik an der mangelnden Transparenz der
Riester-Produkte habe die Politik insoweit reagiert, als von
Jahresbeginn 2017 an für alle neu abzuschließenden Riester-Produkte
verbindlich ein weitgehend standardisiertes Produktinformationsblatt
vorgeschrieben worden sei. Ergänzend wies Amsinck darauf hin, dass es
noch an aussagefähigen Daten zur Höhe der aus Riester-Verträgen
fließenden Renten fehle; ein statistisches Berichtswesen zu den
Ergebnissen der Riester-Rente sei dringend erforderlich, so Amsinck.
Auch in Zukunft müsse es nach Amsincks Worten der Anspruch einer
umfassenden Alterssicherungspolitik sein, für möglichst alle Menschen
ein auskömmliches Einkommen im Alter zu sichern. Gelinge dies nicht
oder nur in unzureichendem Maße, sei es Aufgabe der Sozialpolitik,
aber auch der Rentenversicherung und ihrer Selbstverwaltung, nach
Wegen zur besseren Realisierung dieses Ziels zu suchen, so Amsinck.
Dabei dürfte unstrittig sein, dass auch in Zukunft zusätzliche
Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente notwendig und
wünschenswert sei.
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