Die Daten von infas geodaten gelten in den
Technischen Richtlinien (TR) zum aktuellen
Bundesgeoreferenzdatengesetz (BGeoRG) fortan als Maßstab für
georeferenzierte Adressdaten. Im Abschnitt „Qualitätsmerkmale von
Georeferenzierten Adressdaten (TR BGeoRG, Abschnitt 1.1.2.5
Georeferenzierte Adressdaten, Qualitätsmerkmale (BAnz AT 27.12.2012
B3)“ verweist der Gesetzgeber auf die Datenqualität des Bonner
Geomarketing-Pioniers. Mit der Veröffentlichung der Richtlinien im
Bundesanzeiger wurde dies jetzt amtlich bestätigt.
Die Bundesregierung hat das BGeoRG verabschiedet, um bundesweit
Geoinformationen erster Güte zu etablieren. Der Gesetzgeber bewertet
darin die zeitliche Genauigkeit, Aktualität, logische Konsistenz und
inhaltliche Präzision der georeferenzierten Adressdaten und
Postleitzahlgebiete von infas geodaten als vorbildlich. „Dies
bestätigt die herausragende Position unseres Unternehmens als einen
der führenden Geodaten-Anbieter“, so Thomas Brutschin,
Geschäftsführer von infas geodaten.
Dass präzise und qualitativ hochwertige Geodaten wichtig sind, ist
in Behörden, Wirtschaft und Wissenschaft mittlerweile gleichermaßen
anerkannt. Sie bilden die Grundlage für gesellschaftliche, soziale,
kulturelle und unternehmerische Entscheidungen. Im Marketing etwa
sind valide Geodaten unabdingbare Grundlage für eine erfolgreiche
Vertriebs- und Standortplanung, Werbesteuerung sowie effektive
Kundenkommunikation.
„Die amtliche Anerkennung macht uns stolz. Wir verstehen sie als
Bestätigung unseres eigenen kompromisslosen Qualitätsanspruchs.
Unsere Kunden und Partner können sich auf höchste Präzision
verlassen“, so Brutschin.
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