Ein Rechtsgutachten für den Personalrat des 
Wissenschafts-Ministeriums kommt zum Ergebnis, dass die 
Landesregierung sich mit der Beschließung des Ministeriumsumzugs nach
Cottbus rechtswidrig verhalten hat. Demnach habe das Kabinett Woidke 
gegen die eigene Geschäftsordnung verstoßen, da die 
Rechtsfolgeabschätzung bei Regierungsentscheidungen nicht wie 
vorgeschrieben erfolgt und beispielsweise eine Darstellung der 
Auswirkungen auf den Landeshaushalt sowie auf die Finanzplanung 
unterblieben sei. Außerdem dürfte laut Gutachten die Landesverfassung
berührt sein, da Potsdam die Landeshauptstadt ist.
   Dazu der wissenschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im 
Landtag Brandenburg, Andreas Kalbitz:
   „Vom Umgang mit den Altanschließern über das Parité-Gesetz bis hin
zum Umzug des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur 
zieht sich ein roter Faden: Die Beschlüsse und Gesetze dieser 
Landesregierung geraten regelmäßig mit Grundsätzen unserer 
Rechtsordnung und unserer Landesverfassung in Konflikt. Das Gutachten
des Personalrates ist eine erneute Blamage für SPD-Ministerpräsident 
Woidke und für die immer unseriöser und hektischer agierende 
Landesregierung. Dass Woidke auf die Kritik mit der lapidaren 
Bemerkung reagiert, ihn ärgere die Diskussion, weil Cottbus nicht 
Wladiwostok sei, ist ebenfalls typisch für die rot-rote Arroganz. 
Diese Aussage zeigt, dass Woidke die Bodenhaftung verloren hat und 
aufgrund der drohenden verheerenden Wahlniederlage wild um sich 
schlägt.“
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