Angehängte elektronische Rechnung nur verschlüsselt

Angehängte elektronische Rechnung nur verschlüsselt
Steuerberater Roland Franz (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
 

Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert darüber, dass die elektronische Rechnung in jeder beliebigen Bild- oder Textdatei versendet werden kann, solange die Voraussetzungen für die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gegeben sind.

Sicherheitshinweis: Rechnungen sollten per E-Mail nur TLS, das bedeutet Ende-zu-Ende-verschlüsselt, versendet werden. Denn der Rechnungsempfänger bzw. der Kunde haftet nicht, wenn eine Rechnung auf dem Weg zu ihm manipuliert wurde.

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 18.12.2024 Az. 12 U 9/24 (die Revision ist zugelassen) entschieden, dass der Unternehmer bzw. Rechnungsaussteller auf seinem Schaden sitzen bleibt, wenn die Rechnung per E-Mail gehackt wurde, die Kontodaten geändert wurden und der Empfänger auf das falsche Konto eingezahlt hat.

„Der Rechnungsaussteller als Verantwortlicher für den eingetretenen Schaden hat keinen Anspruch auf erneute Zahlung des vereinbarten Rechnungsbetrages durch die Kundin oder den Kunden“, erklärt Steuerberater Roland Franz.