Anhörung zum Gute-KiTa-Gesetz: ASB fordert Nachbesserung der Finanzierung

Im Familienausschuss des Deutschen Bundestages findet heute eine
öffentliche Anhörung zum KiTa-Qualitäts- und
Teilhabeverbesserungsgesetz statt. Der Arbeiter-Samariter-Bund hat
dazu im Vorfeld eine Stellungnahme an alle Mitglieder des Familien-
und Haushaltsausschusses versandt.

Darin macht der ASB deutlich, dass er grundsätzlich das Ziel des
Gesetzes, die Qualität in der Kindertagesbetreuung bundesweit weiter
zu entwickeln und zielgruppenspezifisch Eltern mit niedrigen
Einkommen von Gebühren zu entlasten, begrüßt. Ulrich Bauch,
Bundesgeschäftsführer des ASB, stellt aber auch klar: „Um das Ziel
des Gesetzes zu erreichen, wird eine dauerhafte, stetig wachsende und
zusätzliche finanzielle Unterstützung durch den Bund benötigt. Das
haben wir in unserer Stellungnahme deutlich zum Ausdruck gebracht.“
Laut Bauch sei es aufgrund des gewählten Finanzierungswegs, der
zeitlichen Befristung und der geringen Verbindlichkeit fraglich, ob
das Ziel des Gesetzes erreicht werde und bestehende Unterschiede
zwischen den Ländern abgebaut würden.

Weiterhin befürchtet der ASB, dass eine gleichrangige Finanzierung
von allgemeiner Beitragsfreiheit und Maßnahmen zur Verbesserung der
Qualität nicht funktionieren werde. „Kinder und Fachkräfte brauchen
dringend Verbesserungen bei zentralen strukturellen Rahmenbedingungen
wie z.B. dem Fachkraft-Kind-Schlüssel oder den Zeitressourcen für
Leitungsaufgaben, und zwar bundesweit“, erklärt Bauch. „Wir hoffen,
dass durch die heutige Anhörung der wesentliche Nachbesserungsbedarf
an diesem Gesetz deutlich wird und entsprechende Anpassungen auf den
Weg gebracht werden.“

Pressekontakt:
Hilke Vollmer
Leiterin der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V.
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