Anklage von al-Bashir auch wegen Voelkermord

Zur Anklage des sudanesischen Praesidenten Omar al-Bashir wegen Voelkermord erklaert der menschenrechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Christoph Straesser:

Die SPD-Bundestagsfraktion begruesst die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), den sudanesischen Praesidenten Omar al-Bashir auch wegen Voelkermord anzuklagen.
Bislang bezog sich der Haftbefehl „nur“ auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit und auf Kriegsverbrechen. Chefanklaeger Luis Moreno Ocampo hatte dagegen Berufung eingelegt. Er macht al-Bashir fuer Verbrechen in Darfur verantwortlich, bei denen 300.000 Menschen ums Leben gekommen sind. Jetzt wurde der Verdacht auf Voelkermord in drei Faellen bestaetigt; Opfer sind die ethnischen Gruppen der Fur, Masalit und Zaghawa.

Die Wahlen im April haben al-Bashir einen kurzen Triumph beschert. Durch die internationale Anerkennung des Wahlergebnisses konnte er sich trotz des internationalen Haftbefehls als Praesident legitimiert fuehlen. Die Sorge um den Friedensprozess im Sudan erklaerte die vergleichsweise versoehnliche Position der internationalen Gemeinschaft.

Aendern wird sich auch trotz der erweiterten Anklage vorerst nichts. Bereits in ihrer Stellungnahme zu den Wahlen haben die EU-Aussenminister die sudanesische Regierung zur vollen Zusammenarbeit mit dem IStGH aufgefordert. Dies hiess im Klartext, dass sie den frisch gewaehlten Praesidenten nach Den Haag haette ausliefern muessen. Dies hatte sie von Anbeginn abgelehnt.

Im Deutschen Bundestag war im Maerz ein interfraktioneller Antrag verabschiedet worden. Darin heisst es: Fortgesetzte Straflosigkeit und fehlende Versoehnungsprozesse sind ein Hindernis fuer eine langfristige und belastbare friedliche Entwicklung im Sudan. In diesem Sinne setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion weiterhin dafuer ein, dass Frieden und Gerechtigkeit nicht als Gegensatz verstanden werden, sondern einander bedingen.

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