Antrag auf Corona-Überbrückungshilfen

Die Frist für die Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen läuft zu Ende September aus. Bitte prüfen Sie für Ihr Unternehmen ob Sie antragsberechtigt sind und stellen Sie bis zum 30. September 2020 einen Antrag auf Überbrückungshilfe.

Anspruchsberechtigung

Grundsätzlich ist jedes Unternehmen antragsberechtigt, bei dem der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten eingebrochen ist.

Was erstattet die Überbrückungshilfe?

Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von ?

80 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch >70 Prozent

50 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch >50 Prozent und 40 Prozent und

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