Anzeige: Politisch gedeckter Religionszwang in Niederösterreichischer Landesvolksschule, untätige Schulaufsicht

Reichen die zwei Wochenstunden Religionsunterricht
nicht, um die Volksschulkinder auf die Erstkommunion vorzubereiten?
Kein Problem im tiefkatholischen Niederösterreich: auch im Rahmen des
Musikunterrichts wird das notwendige Liedgut geübt. Nichtkatholische
Kinder müssen „Lieber Gott, ich will heute zu Dir kommen…“
miteinstudieren oder still zuhören. Konfessionsfreie Eltern, die sich
bei der Landesschulbehörde über diese gesetzeswidrige Diskriminierung
ihres Kindes beschwerten, hatten jedoch die Nachsicht: weder die
zuständige Bezirksschulinspektorin – die auch an einer kirchlichen
Privathochschule arbeitet – noch die Landesschulbehörde sahen sich
berufen, die Vorbereitungen auf die Erstkommunion außerhalb des
Religionsunterrichtes einzustellen. Ganz im Gegenteil:
Landesschulratspräsident Hermann Helm hob, auf Druck katholischer
Eltern, das von seiner eigenen Rechtsabteilung verhängte Verbot der
religiösen Diskriminierung kurzer Hand höchstpersönlich auf. Dass
religiöse Inhalte „als Teil der Lehre ausschließlich dem
Religionsunterricht vorbehalten sind und bleiben“ stand anschließend
auch in einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Unterricht. In
Niederösterreich, wo die christkonservative Österreichische
Volkspartei die absolute Mehrheit genießt, haben jedoch öffentliche
Schulen auch über den Religionsunterricht hinaus im Dienste der
Kirche zu stehen. Diesmal gar auf Geheiß Erwin Prölls, des
Landeshauptmanns – so die „Kronen Zeitung“ am Ostersonntag.

Nach zahlreichen erfolglosen Beschwerden wurde nun ein Anwalt
eingeschaltet. Eine beim Landesschulrat eingebrachte Anzeige soll die
religiöse Diskriminierung beenden und zur Einleitung der überfälligen
Disziplinarverfahren führen. Für Wolfgang Renzl, dem Anwalt, der die
betroffenen Eltern vertritt, ist die Rechtslage klar: „Der
Religionsunterricht bietet den einzigen gesetzlich vorgesehenen
Rahmen für die Glaubensvermittlung während alle Schüler, ungeachtet
ihrer konfessionellen Zugehörigkeit, das gleiche Recht auf Bildung
haben“. Laut Renzl könne nun nur eine „umgehende adäquate Reaktion
der Behörde eine straf- bzw. zivilrechtliche Eskalation verhindern“.
Laut Eytan Reif, dem Sprecher der laizistischen „Initiative Religion
ist Privatsache“, die das Verfahren unterstützt, veranschaulicht der
gegenständige Vorfall „die atemberaubende Selbstverständlichkeit, mit
der, gesetzeswidrig jedoch mit politischer Unterstützung, öffentliche
Schulen für religiöse Zwecke missbraucht und Kinder diskriminiert
werden.“.

Rückfragehinweis:
Initiative Religion ist Privatsache
Tel.: 0043/664-4614146
mailto:office@religion-ist-privatsache.at

Weitere Informationen unter:
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