Arbeits- und Sozialminister Schneider begrüßt Mindestlohn für das Wach- und Sicherheitsgewerbe

dorf, 04.05.2011

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Zu dem heute vom Bundeskabinett gebilligten Mindestlohn für das Wach- und Sicherheitsgewerbe erklärt Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Sozialminister Guntram Schneider:

„Ich begrüße es, dass die 170.000 Beschäftigten dieser Branche nun einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn bekommen. Nordrhein-Westfalen hatte sich bereits im Dezember 2010 bei den Verhandlungen zur Neuregelung der SGB-II-Leistungen für einen gesetzlichen Mindestlohn im Wach- und Sicherheitsgewerbe eingesetzt. Die 6,53 Euro sind jetzt zwar ein Anfang. Aber der Mindestlohn muss so schnell wie möglich auf 8,50 Euro erhöht werden. Auch muss der ebenfalls bei den Verhandlungen vereinbarte Mindestlohn für die Beschäftigten in der Fort- und Weiterbildungsbranche schnellstens kommen.“

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