Görlitz, 12. Mai 2010 (sg) – Den Arbeitsagenturen scheint das Geld auszugehen. Anders ist es nicht zu erklären, warum die Zahl der förderungsfähigen Existenzgründungen steigt, aber immer weniger Gründungszuschuss ausbezahlt wird. Es liegt nahe, dass die Mittel für das Jahr 2010 offenbar vor der Halbjahresfrist schon beinahe aufgebraucht sind und man nun beim Gründungszuschuss zu sparen beginnt. „Wer in diesen Tagen Gründungszuschuss beantragt, hat möglicherweise Pech gehabt“, so Andreas Schilling, Existenzgründungsexperte und Geschäftsführer von www.alg-zuschuss.de. „Uns erreichen immer wieder Berichte von Gründern, deren Anträge von den Arbeitsagenturen sehr viel strenger als noch vor einem halben Jahr geprüft werden. Auch die Ablehnungsquote ist enorm gestiegen. Unter der Hand erfahren wir dann, dass die Mittel für den Gründungszuschuss erschöpft sind und man intern bereits den Riegel vorgeschoben hat.“ Leider gibt es von der Bundesagentur für Arbeit keine offizielle Stellungnahme, aber die vermehrte Ablehnung von Anträgen scheint systematisch zu sein. „Manchmal scheint es, als würden die Arbeitsagenturen direkt nach formalen Fehlern suchen.“
Die Zeiten, in denen der Antrag auf Gründungszuschuss ohne weiteres durch ging, sind vorbei. In Zukunft wird vom Gründer mehr Know-how gefragt sein, eine Aufgabe, die die wenigsten alleine stemmen können. Wer alles richtig machen und auf Nummer Sicher gehen will, holt sich Hilfe und beauftragt einen Unternehmensberater. Bisher ein Garant für den Erhalt es Gründungszuschuss. Doch auch die Branche der Berater hat mit der rigiden Haltung der Arbeitsagenturen zu kämpfen. Trotz freier Wahl des Beraters wird nicht jeder Berater gleichwertig für die fachkundige Stellungnahme akzeptiert, Businesspläne werden nicht anerkannt oder die Tragfähigkeit von Gründungen in Frage gestellt, obwohl Gründungsexperten bereits klare positive Aussagen dazu getroffen haben. Der Leidtragende ist dabei der Existenzgründer, der im Dunkeln gelassen wird, wie er es denn hätte richtig machen können.
„Besonders ärgerlich ist eine Ablehnung für Gründer, die den Antrag auf Gründungszuschuss erst kurz vor der Gründung oder nachträglich abgeben“, so Andreas Schilling. „Wenn der Gründungszuschuss überraschend abgelehnt wird, ist es dann zu spät, die Gründung zu verschieben.“ Die Chancen, den Gründungszuschuss im Folgenden einzuklagen, steigen zwar, allerdings kostet dies den Gründer Kraft, die er eigentlich in seine Existenzgründung investieren sollte. Die gute Nachricht jedoch ist: Laut Gesetz besteht ein Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss. Wenn die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind, muss die Arbeitsagentur den Gründungszuschuss auszahlen.
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